Selbst Staatsbedienstete zögern nicht, in geradezu absurden Fällen die Gerichte zu bemühen. Das musste auch ein ehemaliger Berliner Grenzschutzbeamter erfahren, der von seinem früheren Dienstherrn eine Schadenersatzforderung über 65 Euro erhielt: Denn bei seinem Ausscheiden hatte der Ruheständler versäumt, einen Overall, Arbeitshandschuhe und die Turnschuhe zurückzugeben. Allerdings war der Dienstanzug im Laufe der Jahre deutlich zerschlissen - und die Schuhe zehn Jahre alt und entsprechend ausgelatscht.
Trotzdem stellte das Grenzschutzpräsidium teure Nachforschungen an und schrieb sogar an die Kleiderkammer, die die Dienstkleidung hätte einsammeln sollen.
Nach Schätzung Christian Richards, des Sprechers des Verwaltungsgerichts Berlin, kostete diese bürokratische Posse in etwa ein Hundertfaches des Streitwertes, wenn man allein die Arbeitszeit der Beteiligten berechnet. Erst als die Verwaltungsrichter in einem Brief an die Dienststelle des Beklagten forderten, das Verfahren einzustellen, ließen die Grenzschützer Gnade vor Recht ergehen.
(Aktenzeichen VG 7A254.03)
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