Mit Justitias Schwert fechten manche Deutsche auch gerne ihren Kampf um Political Correctness aus: Weil sie sich auf ihrer Wahlbenachrichtigung von der Anrede "Frau" diskriminiert fühlte, verklagte eine Bad Harzburgerin das Land Niedersachsen. Männer würden ja auch mit "Herr" betitelt, daher habe sie Anspruch darauf, als "Dame" angeredet zu werden, argumentierte die Frau.
Hat sie nicht, entschied das Verwaltungsgericht Hannover und wies die Klage kostenpflichtig ab. Erstens sei es zweifelhaft, ob das Land Niedersachsen in dieser Angelegenheit der richtige Beklagte sei. Zweitens sei die Klage unbegründet, befanden die Richter. Denn im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch entspreche der Ausdruck "Frau" dem "Herrn". Es könne daher keine Rede davon sein, dass der Ausdruck "Frau" im Gegensatz zu "Dame" diskriminierend und daher verfassungswidrig sei.
(Aktenzeichen 1 A 4961/01)
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Panorama | Twitter | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2004
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH