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14.04.2004
 

Fall 5

Die Frau, die keine Dame war

Mit Justitias Schwert fechten manche Deutsche auch gerne ihren Kampf um Political Correctness aus: Weil sie sich auf ihrer Wahlbenachrichtigung von der Anrede "Frau" diskriminiert fühlte, verklagte eine Bad Harzburgerin das Land Niedersachsen. Männer würden ja auch mit "Herr" betitelt, daher habe sie Anspruch darauf, als "Dame" angeredet zu werden, argumentierte die Frau.

Hat sie nicht, entschied das Verwaltungsgericht Hannover und wies die Klage kostenpflichtig ab. Erstens sei es zweifelhaft, ob das Land Niedersachsen in dieser Angelegenheit der richtige Beklagte sei. Zweitens sei die Klage unbegründet, befanden die Richter. Denn im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch entspreche der Ausdruck "Frau" dem "Herrn". Es könne daher keine Rede davon sein, dass der Ausdruck "Frau" im Gegensatz zu "Dame" diskriminierend und daher verfassungswidrig sei.

(Aktenzeichen 1 A 4961/01)

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