Tätig werden musste das Verwaltungsgericht Hannover vor zwei Jahren auch im Falle einer gerade promovierten Tierärztin. Die Veterinärin hatte darauf bestanden, künftig den Titel "Doctora" führen zu dürfen. Zwar existiert ein solches Wort im Lateinischen gar nicht - die korrekte weibliche Form hieße vielmehr "Doctrix". Doch so ein Titel sei ihr wegen der Ähnlichkeit zu Namen wie "Asterix" und "Obelix" nicht zuzumuten, argumentierte die Tierärztin. Man solle daher den Begriff "doctora" einfach neu erschaffen.
Auf humanistische Wortspielereien wollten sich die Juristen jedoch nicht einlassen. "Die Bundesrepublik Deutschland, ihre Länder und Körperschaften haben weder Recht noch Pflicht, die lateinische Sprache fortzuentwickeln", heißt es im Urteil. Fast so, als wollten sich die Richter für die entstandene Arbeit rächen, fügen sie noch an: Allein auf die Anrede "Doktorin" habe die Klägerin ein Anrecht - aber diesen Titel habe sie ja nicht gewollt.
(Aktenzeichen 6 A 1529/98)
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