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23.04.2004
 

Mord mit Samuraischwert

Amokläufer muss lebenslang in Haft

Es war wie in einem Horrorfilm: Der ganz in Weiß gekleidete Mann stürmte in das Büro - und schlug gnadenlos mit seinem Samuraischwert zu. Am Ende war eine Frau tot und drei weitere lebensgefährlich verletzt. Für diese Tat verurteilte ein Gericht den Mörder jetzt zu lebenslanger Haft.

 Die Tatwaffe des Mörders: Mit dem Samuraischwert den Schädel gespalten
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AP

Die Tatwaffe des Mörders: Mit dem Samuraischwert den Schädel gespalten

Karlsruhe - Das Gericht verurteilte den Täter wegen Mordes, versuchten Mordes, versuchten Totschlags in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Zudem folgte es dem Antrag der Staatsanwaltschaft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kommt eine Haftentlassung frühestens nach 18 bis 20 Jahren in Frage.

Der 24-Jährige hatte am 16. August 2003, bewaffnet mit einem Samuraischwert, das Büro seines Pforzheimer Arbeitgebers betreten und ohne Vorwarnung zugeschlagen. "Sie haben mit Vorsatz gehandelt, das ist der klassische Fall der Heimtücke. Sie haben die Arglosigkeit erkannt und bewusst ausgenutzt", sagte Richter Hans Fischer zum Angeklagten.

Der Mann hatte bei seinem Angriff einer 27-jährigen Kollegin den Schädel gespalten, drei weitere Frauen verletzte er mit seinem Schwert schwer. Es sind die Leiden der Opfer, die das Gericht dazu bewogen, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. "Die Betroffenen werden nach Einschätzung der Ärzte bleibende Schäden davontragen", so Fischer. Nur dem mutigen Einsatz der Polizisten sei es zu verdanken, dass die lebensgefährlich verletzten Opfer nicht verbluteten.

Offenbar war die Tat als Selbstmord geplant, bei dem der 24-Jährige andere Menschen mit in den Tod nehmen wollte. "Sie hatten vor, die große finale Aktion zu starten", sagte der Richter zu dem Angeklagten. Der Mann sei voll zurechnungsfähig gewesen.

Der 24 Jahre alte kaufmännische Angestellte hatte erst vor kurzem die Tat gestanden und bedauert. "Sie waren gut beraten, sich zu öffnen und zu bereuen, sonst wären Sie in der Öffentlichkeit als ein Monster erschienen", sagte Hans Fischer direkt zu dem jungen Mann.

Die Verteidigerin des Angeklagten kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Sie hatte eine Verurteilung wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung beantragt - zudem hatte sie wegen eines Alkoholspiegels von 1,44 Promille auf verminderte Schuldfähigkeit plädiert.

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