Karlsruhe - Die Richter des Bundesgerichtshofs gaben in einem heute veröffentlichten Urteil Charlotte Casiraghi in einem Streit mit der Zeitschrift "Echo der Frau" im Wesentlichen Recht.
Das Blatt hatte vor rund zwei Jahren ein Foto der damals 15-Jährigen veröffentlicht, die zusammen mit ihrer Mutter an einem Gala-Abend teilgenommen hatte. Allerdings befasste sich der - inzwischen ebenfalls rechtskräftig untersagte - Text nicht mit der Veranstaltung, sondern ausschließlich mit dem Aussehen der jungen Frau ("Die ganze Welt feiert ihre Schönheit").
Nun entschieden die Richter, dass zwar Fotos von Begleitern äußerst prominenter Menschen verbreitet werden dürfen, wenn beide gemeinsam in der Öffentlichkeit auftreten. Etwas anderes gelte allerdings, wenn das Bild nur der Illustration eines Artikels diene, der sich ausschließlich mit persönlichen Angelegenheiten beschäftige.
Damit wäre zwar wohl ein Bericht nebst Foto über den Gala-Abend zulässig gewesen. Da sich das Blatt aber fast nur mit dem Aussehen und den angeblichen Gedanken der 15-Jährigen beschäftigt habe ("Charlotte hat ganz sicher die gleichen kleinen und großen Sorgen wie jedes Mädchen in diesem Alter"), sei das Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzt. Da die Klägerin minderjährig sei, sei sie besonders schutzbedürftig.
Dem Urteil zufolge ist eine spätere Veröffentlichung des Fotos im Zusammenhang mit einem anderen "zeitgeschichtlichen Ereignis" aber denkbar.
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