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27.05.2004
 

Vergewaltigung und Körperverletzung

Anklage gegen Andreas Türck

Der TV-Moderator Andreas Türck ist wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und Körperverletzung angeklagt worden. Türck, der die Vorwürfe bestreitet, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren ohne Bewährung, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Türck
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DPA

Türck

Frankfurt - Die Staatsanwaltschaft wirft dem 35-jährigen Moderator vor, am 25. August 2002 nach einem Diskobesuch seine Begleiterin auf einer Brücke in Frankfurt am Main zum Oralverkehr gezwungen und ihren Kopf mindestens einmal gegen das Brückengeländer geschlagen zu haben.

Der von dem TV-Sender ProSieben beurlaubte Moderator bestreitet die Tat. Der Anklage liege ein hinreichender Tatverdacht zu Grunde, betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Rainer Schilling.

Nach Angaben des zuständigen Staatsanwalts Werner Gröschel hat die 26-Jährige eine Aussage gemacht. Nach den Ermittlungen hatte Türck in seinem Auto außerdem einen Mann und eine weitere Frau mitgenommen, um zu einem anderen Lokal zu fahren. Auf der Brücke seien alle ausgestiegen. Das Verbrechen geschah nach Angaben der Staatsanwaltschaft einige Meter von den Begleitern entfernt. Diese wurden als Zeugen vernommen. Über den Inhalt der Aussagen wollte die Staatsanwaltschaft noch nichts mitteilen.

Über die Eröffnung eines Prozesses muss jetzt das Frankfurter Landgericht entscheiden.

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