Wunsiedel - Die Polizei nahm nach vorläufigen Angaben 110 Personen fest, davon 74 Rechtsextreme. Darüber hinaus seien einige Gegendemonstranten festgenommen worden. "Zu größeren Auseinandersetzungen oder Schlägereien kam es nicht", sagte Polizeisprecherin Beate Weiß. Die Festnahmen erfolgten nach ihren Aussagen wegen Mitführens von Waffen und Pfefferspray, Vermummung oder Tragens von Nazi-Abzeichen. Zusammenstöße zwischen den rund 3800 Neonazis und den 400 bis 800 Gegendemonstranten habe es zunächst nicht gegeben.
Polizei hatte mit bis zu 3000 Neonazis aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland gerechnet und rund 1000 Polizisten und Bundesgrenzschutzbeamte aus mehreren Bundesländern im Einsatz. Bürgerinitiativen und linke Bündnisse hielten Gegenkundgebungen ab. "Wir dürfen den Kopf nicht in den Sand stecken", sagte Wunsiedels Bürgermeister Karl-Willi Beck am Samstag. "Wir dürfen nicht zulassen, dass die Stadt in den braunen Sumpf gezogen wird."
Neben einem Protestmarsch und einer Kundgebung gab es einen ökumenischen Gottesdienst und eine von der "Jugendinitiative gegen Rechtsextremismus" organisierte Ausstellung zu den Gräueltaten des NS-Regimes. Die Sitzblockade wurde laut Polizeisprecher Reiner Küchler nach rund 15 Minuten von den Beamten friedlich aufgelöst. Zu den Gegendemonstrationen unter dem Motto `Wunsiedel ist bunt, nicht braun" hatte ein breites Bündnis aus Kirche, Gesellschaft und Politik aufgerufen.
Der Marsch der Neonazis begann um 15.30 Uhr und sollte gegen 19 Uhr enden. Rudolf Hess hatte sich 1987 im Kriegsverbrechergefängnis Berlin-Spandau das Leben genommen und war in Wunsiedel beigesetzt worden. Zu seinem Todestag zieht die 10.000-Einwohner-Stadt seitdem Neonazis aus ganz Europa an. Die Heß-Gedenkmärsche waren bis zum Jahr 2001 neun Jahre lang verboten gewesen. Der Versuch des Landratamts Wunsiedel, auch in diesem Jahr ein Verbot durchzusetzen, scheiterte an einem Spruch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der den Marsch für zulässig erklärte.
Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht den Aufmarsch in einem Eilverfahren ebenfalls genehmigt und damit ein Verbot des zuständigen Landratsamts aufgehoben. Die Verfassungsrichter argumentierten damals, allein die Befürchtung von Ausschreitungen rechtfertige kein Versammlungsverbot.
© SPIEGEL ONLINE 2004
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH