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27.09.2004
 

Schröder-Adoption

Kein Diskussionsverbot

Von Dietmar Hipp

Im umstrittenen Adoptionsverfahren Viktoria Schröders hat sich das Kinderhilfswerk Terre des Hommes möglicherweise vorschnell einer einstweiligen Verfügung gebeugt, welche die Anwälte des Bundeskanzlers erwirkt hatten. Nach der Prüfung durch einen Anwalt ist die Organisation nun der Meinung, sehr wohl Stellung nehmen zu dürfen.

Osnabrück - Bundeskanzler Gerhard Schröder wird sich nur mäßig über das Fax gefreut haben, das sein Hamburger Anwalt Michael Nesselhauf am Freitag vergangener Woche erhielt. In dem Anwaltsschreiben teilte das Kinderhilfswerk Terre des Hommes dem Kanzler mit, man verzichte auf Rechtsmittel - aber nur unter der Bedingung, dass die Umstände der Adoption als solche weiter thematisiert werden können.

Seit einigen Wochen schon liegt Terre des Hommes mit dem Kanzler wegen kritischer Äußerungen zur Adoption von dessen Tochter Viktoria in einem bizarren Streit. Das Kinderhilfswerk hatte beanstandet, dass bei der Adoption der dreijährigen Viktoria aus Russland durch das Kanzler-Ehepaar offenbar die üblichen Verfahrensregeln für Auslands-Adoptionen missachtet worden waren (SPIEGEL 38/2004) und kündigte an, dazu kritische Fragen zu stellen. Daraufhin erwirkte Schröder im Namen seiner Adoptivtochter beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen das Kinderhilfswerk. Dieses verzichtete zunächst auf weiter öffentliche Äußerungen zu dem Fall.

Jetzt hat Terre des Hommes die Sache von einem renommierten Bonner Medienanwalt gründlich prüfen lassen. Und der kam zu dem Schluss, dass das Anliegen des Hilfswerkes, "im Zusammenhang mit diesem prominenten Adoptionsfall auf die Beachtung der anerkannten Verfahrensregeln für Auslandsadoptionen hinzuweisen", durch die Einstweilige Verfügung gar nicht beeinträchtigt wird. Denn Schröder wollte Terre des Hommes untersagen lassen, Herkunft und Abstammung von Viktoria Schröder sowie "Umstände und Einzelheiten der Adoption" öffentlich zu machen. Das Landgericht hatte stattdessen nur verboten, "Einzelheiten in Bezug auf die Antragstellerin (Viktoria Schröder) mit Ausnahme ihres Vornamens, ihres Alters und ihres Herkunftslandes zu verbreiten".

Nach jetzigem Verständnis von Terre des Hommes betrifft dies gerade nicht die Umstände und Einzelheiten des Adoptionsverfahren, solange es dabei nicht um weitere Details zur Person Viktoria Schröders geht.

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