• Drucken
  • Senden
  • Feedback
08.10.2004
 

Kampf gegen Behördensturheit

Warum eine Mutter ihrem toten Kind keinen Namen geben darf

Von Roman Heflik

Seit sieben Jahren kämpft Ina Beckmanns darum, ihrem tot geborenen Kind offiziell einen Namen geben zu dürfen: Ihr Sohn soll Nicolas heißen. Doch die Behörden stellen sich quer: "Totgeburt männlichen Geschlechts" dürfe auf der Geburtsurkunde stehen, mehr nicht. Selbst der Bundespräsident wollte nicht helfen.

Fötus im Mutterleib: Jährlich etwa 3000 Totgeborene
Zur Großansicht
Petit Format / Nestle / CONTRAST

Fötus im Mutterleib: Jährlich etwa 3000 Totgeborene

Das Glück und das Leid kamen nur wenige Herzschläge hintereinander. Es war der 29. Juli 1997, ein Sommerdienstag um 8.08 Uhr. Neun Monate hatte Ina Beckmanns, die damals noch Morgenstern hieß, auf diesen Augenblick gewartet: Sie würde Mutter sein. Die 28-Jährige hatte das Kind in sich gespürt und überlegt, was sich alles für sie ändern würde. Aus den Ultraschalluntersuchungen wusste sie, dass es ein Junge werden würde. Er sollte Nicolas heißen.

Doch als Nicolas auf die Welt kam, schrie er nicht und er strampelte auch nicht. Er war tot. Nicolas war eines von etwa 3000 Kindern, die jährlich in der Bundesrepublik tot geboren werden. Nicolas' Geburtstag war sein Todestag. Für seine Mutter war es nicht nur ein Tag unbeschreiblichen Verlusts, sondern auch der Beginn einer Odyssee durch den Paragraphendschungel deutscher Bürokratie.

Nach dem Tod ihres Sohnes wollte Ina Beckmanns beim Standesamt Nicolas' Namen ins Familienstammbuch eintragen lassen. Alles sollte seine Richtigkeit haben. Der Mensch namens Nicolas hatte existiert, und das sollte die Geburtsurkunde dokumentieren: "Diese Urkunde zu erhalten, das würde bedeuten, dass sich der Kreis langsam schließt und wieder ein Stück Heil-Werden geschafft ist."

Mit ihrem Wunsch erhielt sie auf dem Standesamt jedoch eine Abfuhr. Der Standesbeamte weigerte sich, eine Geburtsurkunde auszustellen. Die Begründung: Paragraf 24 des Personenstandsgesetzes erlaube es nicht, eine solche Urkunde für Totgeborene auszustellen, geschweige denn, Totgeborenen Namen zu geben. Im zweiten Absatz dieses Paragrafen 24 hieß es: "Die Eintragung wird nur im Sterbebuch vorgenommen. Sie enthält (...) den Vermerk, daß das Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben ist." Aber: Vor- und Nachname sollten nach dem damaligen Willen des Gesetzgebers nicht ins Sterbebuch eingetragen werden. So machten die Behörden in ihrer Amtssprache aus dem Menschen Nicolas Morgenstern offiziell eine "Totgeburt männlichen Geschlechts".

Das Sterbedokument mit diesem namenlosen Eintrag könne sie allerdings mit nach Hause nehmen, boten die Beamten der verstörten Mutter an. "Aber was soll ich mit einer Sterbeurkunde, wenn mein Kind offiziell nicht mal geboren wurde?", fragt Beckmanns heute. Mit einer Geburtsurkunde mit Nicolas' Namen "hätte ich zumindest das Gefühl, dass es ein Stück weiter geht".

Durch den Schmerz rückten Nicolas Eltern noch näher zusammen. "Ich denke, dass Nici mir vielleicht zeigen wollte, dass mein Mann und ich zusammengehören", glaubt die junge Frau. Inzwischen hat Ina Beckmanns zwei weitere Söhne bekommen: Eric ist heute fünf Jahre alt, sein kleinerer Bruder Luis ist drei. Aber mit ihrem Erstgeborenen wird sie niemals abgeschlossen haben.

Im Jahr 1998, weniger als ein Jahr nach Beckmanns gescheitertem Antrag, schien sich alles zum Guten zu wenden: Der Bundestag hatte eine Gesetzesänderung des Personenstandsrecht verabschiedet. Mit Wirkung vom 1. Juli 1998 sollten "auf Wunsch einer Person, der bei der Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte" auch Vor- und Nachname eingetragen werden, und zwar in das Geburtenbuch. Durfte Nicolas jetzt endlich auch offiziell Nicolas heißen? "Ich war völlig aufgeregt, als ich wieder zum Standesamt ging", sagt Beckmanns.

Aber dieses Mal war die Auskunft der Standesbeamten genauso niederschmetternd wie beim ersten Besuch: Nein, man bedauere, aber das neue Recht gelte erst ab Juli 1998. Todesfälle vor diesem Datum seien nicht von der Gesetzesänderung betroffen. "Ich konnte das nicht begreifen. Ich wurde wieder nach Hause geschickt", erzählt Nicolas' Mutter. Wie der Gesetzgeber auf den 1. Juli 1998 als Stichtag gekommen ist, bleibt Beckmanns ein Rätsel: "Dieses Datum ist einfach Willkür. Warum muss da so eine zeitliche Linie sein - damit die Bürokratie etwas hat, an dem sie sich festhalten kann?" Es gehe ihr doch einfach nur um ein Schriftstück ohne jeden rechtlichen Wert, beteuert die Mutter.

Bei ihrem Kampf gegen die Windmühlenflügel der deutschen Bürokratie erhält Beckmanns seit zwei Jahren Unterstützung von Fritz Roth, einem Bestattungsunternehmer und Trauerbegleiter aus Bergisch Gladbach. Der Fall von Ina Beckmanns empört ihn besonders: "Es macht mich zornig, dass hier nichts geschieht, obwohl auf eine unbürokratische Art und Weise geholfen werden könnte." Nach Ansicht Roths verschanzen sich die zuständigen Beamten hinter ihren Gesetzesbüchern, statt zu helfen.

Der Trauerbegleiter kennt das menschliche Drama, wenn junge Mütter ihr Kind verlieren: Besonders schwierig sei für die Frauen, dass ihr Kind nur von ihnen wahrgenommen worden sei, aber nicht von der Gesellschaft. "Diese Frauen haben sich so gefreut, und plötzlich stehen sie mit leeren Händen da." Die meisten flüchteten sich in Schweigen, berichtet Roth. Umso mehr imponierte dem Bestattungsunternehmer der Wille Ina Beckmanns' zum offenen Widerstand. Ihr Anliegen kann er gut verstehen: "Der Name ist das Allerwichtigste. Der Zeitgeist macht aus den Menschen Massenware, aber durch den Namen wird jeder Mensch als Individuum identifizierbar."

Zunächst versuchten es Beckmanns und Roth auf der lokalen Ebene. In einem Brief baten sie die Bürgermeisterin von Bergisch Gladbach, dem Wohnort Beckmanns', um eine Lösung "auf dem menschlichen und nicht bürokratischen Weg". Doch die Politikerin sah sich außer Stande, über ihren amtlichen Schatten zu springen: "Die gesetzlichen Vorschriften lassen eine andere als die bereits durchgeführte Beurkundung leider nicht zu", bedauerte die Stadtobere.

Dann wandten sich die beiden an die nächst höhere Stufe: an den Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags in Düsseldorf. "Wie wollen wir in der heutigen Zeit Menschen für das Gemeinwohl und Gemeinwesen motivieren", fragten sie in dem Schreiben, wenn bereits solche einfachen Anliegen ohne jegliche gesetzliche Konsequenz "im Dschungel der Paragrafen und unmenschlichen Ablehnungen enden?"

Monate später kam die Antwort aus der Landeshauptstadt: Leider müsse die Eingabe abschlägig beantwortet werden, die Rechtslage sei nun mal eindeutig. Für die Standesbeamten gebe es keinerlei Ermessensspielraum. Auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE hieß es, der Petitionsausschuss könne nur bei Fehlern und Ermessensfragen eingreifen. Konkrete Rechtsauskunft könne besser das NRW-Innenministerium erteilen.

Im Düsseldorfer Innenministerium ist der Fall des kleinen Nicolas bereits bekannt. "Das ist zwar ein Einzelfall, aber darüber hinaus natürlich auch eine menschliche Tragödie", sagte Dagmar Pelzer, eine Sprecherin der Innenbehörde, gegenüber SPIEGEL ONLINE. Obwohl Nicolas angeblich ein Einzelfall ist, teilt Pelzer mit, dass das Personenstandsgesetz 1998 auf Grund der "vielen Betroffenen" geändert worden sei.

Tatsächlich sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes allein in den zehn Jahren vor dem In-Kraft-Treten des neuen Personenstandsrechts 31.393 Kinder tot geboren worden. Zigtausende Kinder, die nach dem Willen des Gesetzes keine Namen haben dürfen. Warum denn das Gesetz nicht rückwirkend für alle tot geborenen Kinder gelte? "Das weiß man nicht so recht", lautet die vage Auskunft von Sprecherin Pelzer. Möglicherweise hätten die für den Personenstand zuständigen Beamten und Juristen gefürchtet, ihre Register mit den nachzutragenden Namen zu überfrachten.

"Unbürokratisch" und "menschlich" - nur noch leere Floskeln im deutschen Amtssprachengebrauch? Die Sprecherin des Innenministeriums weiß um das Problem, auch wenn sie es nicht zu lösen vermag: Der Gesetzgeber tue sich manchmal schwer damit, Rücksicht auf menschliche Tragödien und Einzelschicksale zu nehmen, gibt sie zu. Dann verweist sie auf den Bundestag, schließlich falle das Personenstandsrecht in die Kompetenz des Bundes. Das stimmt zwar. Allerdings können auch Bundesländer Gesetzesvorschläge ins Parlament einbringen. Solche Ambitionen scheint es jedoch auf Ebene der Länder überhaupt nicht zu geben - auch nicht in Nordrhein-Westfalen.

Wer wirklich zuständig ist in Angelegenheiten der Menschlichkeit, darüber herrschen in deutschen Ämtern offensichtlich unterschiedliche Auffassungen. Auf einen der vorerst letzten Briefe bekamen Roth und Beckmanns die Auskunft: "Nach Artikel 83 des Grundgesetzes werden die personenstandsrechtlichen Bestimmungen von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt." Der Absender des Antwortschreibens: das Bundespräsidialamt. Sein Auftraggeber: der damalige Bundespräsident Johannes Rau. Abschließend heißt es in dem an Roth adressierten Brief: "Im Auftrag des Herrn Bundespräsidenten wurde Ihr Schreiben deshalb dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zugeleitet."

Kurz danach traf die schriftliche Reaktion aus dem Düsseldorfer Innenministerium ein. Man sehe "bedauerlicherweise keine rechtliche Möglichkeit mehr, das verständliche Anliegen von Frau Beckmanns zu unterstützen". Den Vorgang des kleinen Nicolas haben die Beamten schon abgeschlossen. Ina Beckmanns aber wird die Erinnerung an ihren toten Sohn niemals zu den Akten legen können.

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Panorama

© SPIEGEL ONLINE 2004
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP