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Kuckuckskinder Zahlväter rüsten zum Wattestäbchen-Krieg

2. Teil: Lesen Sie weiter: Jeder zehnte Baby in Deutschland ist ein Kuckuckskind

An einschlägigem Material mangelt es nicht. Auch seriöse Fachblätter wie die "Zeitschrift für das gesamte Familien-Recht" operieren mit Schätzungen, nach denen "etwa 10 Prozent der Kinder in Deutschland so genannte Kuckuckskinder" sind - das wären allein im vorigen Jahr mehr als 70.000 der 715.000 Neugeborenen gewesen.

Insgesamt leben in Deutschland demnach weit über eine Million minderjährige Kuckuckskinder. Das Wort hat, neben Neuschöpfungen wie "Minijob" und "Fotohandy", jüngst auch Eingang in den Duden gefunden.

Entschädigung ist selten durchsetzbar

Der Anteil der untergeschobenen Kinder scheint allerdings je nach Region und Herkunft zu variieren. So wurde nach Untersuchungen zum Thema "paternity fraud", die der britische Sexualforscher Robin Baker anstellte, in der Schweiz nur jedes hundertste Kind außerhalb der Ehe gezeugt, im Großraum London aber nahezu jedes dritte.

Sicher ist, dass auch in der Bundesrepublik alljährlich Abermillionen Euro für Scheinvaterschaften gezahlt werden. Selbst wenn ein Test Klarheit schafft - der materielle Schaden des Zahlvaters lässt sich selten wieder gutmachen. Regressansprüche gegen den wahren Vater sind nur befristet und nur dann durchsetzbar, wenn die Mutter dessen Namen preisgibt.

Schock nach 17 Jahren Zahlvaterschaft

Fataler noch als die finanziellen Einbußen sind oft die seelischen Folgen - wie etwa die eines niedersächsischen Schlossers, der mehr als anderthalb Jahrzehnte lang für seinen vermeintlichen Sohn gezahlt hat. Wegen der laufenden Unterhaltsleistungen konnten sich der seit sieben Jahren geschiedene Handwerker und seine neue Partnerin kein gemeinsames Kind leisten - zum Leidwesen beider.

Erst im 17. Jahr seiner Zahlvaterschaft gab der Schlosser, angespornt von seiner jetzigen Lebensgefährtin, für 435 Euro einen Test in Auftrag - und war schockiert, als er das Resultat las: Eine Vaterschaft sei mit 99,9999-prozentiger Gewissheit auszuschließen. Seither liegen bei dem Geprellten "die Nerven blank".

Waffengleichheit dank Wattestäbchen

Angesichts solcher Erfahrungen stellen Väterorganisationen - und natürlich auch die Gentec-Firmen - die neuen Schnell- und Billigtests als Segen für die Männerwelt dar.

Die Wattestäbchen sorgten gleichsam für Waffengleichheit: Während Frauen schon immer sicher sein konnten, dass ein Kind ihr "eigen Fleisch und Blut" ist, hätten erstmals in der Geschichte der Menschheit nun Männer die Chance, "diskret und zuverlässig partnerschaftliche Unsicherheiten auszuräumen" (Humatrix-Werbung) - sofern das Zypries-Gesetz ihnen diese Möglichkeit nicht wieder nimmt.

Bis vor wenigen Jahren noch konnten sich Männer ihrer "Ursorge" (ID-Gründerin Thelen) nur entledigen, wenn sie sich auf den ebenso schwierigen wie zermürbenden Weg der gerichtlichen Vaterschaftsanfechtung begaben. Zweifler mussten, das Einverständnis der Frau vorausgesetzt, samt Kind zur aufwendigen blutserologischen Untersuchung im Labor vorstellig werden; der Nachweis kostete vor der Jahrtausendwende noch bis zu 10.000 Mark.

Heimliche Tests sind kinderfreundlicher

Dass ein heimlicher Schnelltest, zumal wenn er die Vaterschaft bestätigt, die Ehe weniger belastet als ein langwieriger Gerichtsprozess - dieser Ansicht folgte voriges Jahr auch das Münchner Landgericht. Nach dessen Urteil "besteht ein anerkennenswertes Interesse des möglicherweise biologischen Vaters, die Abstammung durch einen wenig belastenden heimlichen Vaterschaftstest zu klären". Ein solches Vorgehen sei auch dem "Wohl des Kindes" eher dienlich als "eine gerichtlich erzwungene Klärung der Partnerschaft".

Andere Gerichte sehen das allerdings anders. "Ein ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils eingeholter Vaterschaftstest begründet wegen Verstoßes gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung keinen Anfechtungsverdacht für eine Vaterschaftsanfechtungsklage", entschied zum Beispiel das Oberlandesgericht Celle.

Noch ist der Entwurf nicht Gesetz

Die seither bestehende Rechtsunsicherheit dient der Bundesregierung nun als Anlass für die geplante Neuregelung. "Mit unserem Gesetzentwurf", sagt Brigitte Zypries, "wollen wir die Rechtslage eindeutig klarstellen." Männer sollten im Zweifelsfalle das Einvernehmen der Frau zum Gen-Test einholen und, falls das misslingt, ein Gerichtsverfahren gegen die Gattin anstrengen.

Noch ist der Zypries-Entwurf nicht Gesetz. Im Bundestag wachsen die Zweifel am geplanten Testverbot. Und unter Juristen mehren sich die Stimmen derer, die durch die vorgesehene Regelung zu Gunsten der Frauen nun wiederum die Grundrechte von Männern massiv verletzt sehen. Schließlich sei auch eine "untergeschobene Vaterschaft", urteilte der Garchinger Rechtsanwalt Manfred Plautz unlängst in der "Zeitschrift für Rechtspolitik", "ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen".

Lesen Sie demnächst im zweiten Teil:
Wenn der Bruder mit der Halbschwester...
"Pro-Test" gegen den Zypries-Plan. Männerrechtler beschwören Inzest-Gefahr. Führen Testverbote zum Testtourismus?

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Diskussion um Vatersschaftstests

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  • Ich bin für das geplante Test-Verbot. Heimliche Vaterschaftstests verstoßen gegen den Datenschutz. Die Enttarnung von Seitensprung-Kindern kann den Familienfrieden gefährden.
  • Ich bin gegen das geplante Test-Verbot. Männer haben das Recht zu erfahren, ob sie wirklich der Vater des von ihnen unterhaltenen Kindes sind. Sie dürfen für den Versuch, sich Klarheit zu verschaffen, nicht bestraft werden.
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