• Drucken
  • Senden
  • Feedback
25.01.2005
 

Beleidigung im TV

Zuschauerin will Schmerzensgeld von Pocher

Fernseh-Spaßmacher Oliver Pocher steht nach seinem Einsatz in der ZDF-Show "Wetten, dass…?" Ärger ins Haus: Er hatte einer Frau, die an einer Zuschauerwette teilnehmen wollte, geraten, sich einer Schönheitsoperation zu unterziehen. Die Dame fand das gar nicht komisch und rief einen Anwalt auf den Plan.

TV-Spaßmacher Pocher: "Verbale Entgleisung" im ZDF?
Zur Großansicht
DPA

TV-Spaßmacher Pocher: "Verbale Entgleisung" im ZDF?

Hamburg - Pocher sagte den Angaben der Anwaltskanzlei zufolge zu der Frau, sie sehe "für ihr Alter alt aus, aber wir haben da im Übrigen eine schöne Operationsshow bei ProSieben, da könnte ich Sie mal vorstellen". Die 28-jährige Frau - sie heißt Dana Gottschalk, ist aber nicht mit Moderator Thomas Gottschalk verwandt - verlangt nun 25.000 Euro Schmerzensgeld.

Die Bemerkung sei eine "verbale Entgleisung", hieß es aus der Anwaltskanzlei in Stadthagen (Niedersachsen). Pochers Äußerung sei "menschenverachtend und diskriminierend", die Mandantin sei "als Frau beleidigt und bloßgestellt" worden.

Pocher ist eigentlich bei ProSieben ("Rent a Pocher") unter Vertrag. Das ZDF hatte den gebürtigen Hannoveraner aber für die Moderation der Außenwette in seiner Heimatstadt verpflichtet. Für die Wette sollten sich am vorigen Samstag 1000 Menschen unter Pochers Aufsicht die Haare orange sprühen lassen. Dabei riet er der Frau, sich einer Schönheitsoperation unterziehen zu lassen. Eine andere Bemerkung hatte ebenfalls Befremden im Publikum ausgelöst: Weil für die Stadtwette Friseure gebraucht würden, sollten alle Homosexuellen zum Rathausplatz kommen, sagte Pocher.

Pochers Kollegen Stefan Raab kam ein vermeintlicher Scherz auf Kosten einer jungen Frau teuer zu stehen. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte ihn zur Zahlung von 70.000 Euro Schmerzensgeld. Raab hatte in seiner Sendung "TV Total" Bilder von einer Misswahl aus dem Jahr 2001 gezeigt, bei der die damals 16-jährige Gymnasiastin Lisa Loch aufgetreten war. Raab hatte anzügliche Witze über den Namen der Frau gemacht. Die Richter sahen Raabs Äußerungen als schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts und gaben der Klägerin Recht.

Friederike Freiburg

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Panorama

© SPIEGEL ONLINE 2005
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP