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23.03.2005
 

Patientenverfügung

Fall Schiavo löst Sterbehilfedebatte in Deutschland aus

Das juristische Gezerre um die Koma-Patientin Terri Schiavo spaltet die USA: Sterbehilfe-Gegner fordern, die Schwerkranke müsse weiterhin künstlich ernährt werden. Das haben Gerichte jedoch abgelehnt. Nun bricht die Debatte über Sterbehilfe auch in Deutschland los.

Demonstration gegen Sterbehilfe in den USA: "Es ist Mord, keine Gnade" steht auf dem Schild geschrieben
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DPA

Demonstration gegen Sterbehilfe in den USA: "Es ist Mord, keine Gnade" steht auf dem Schild geschrieben

Hamburg - Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stünker, sagte in der "Berliner Zeitung", Patientenverfügungen, die in vollem Bewusstsein und bei voller Geschäftsfähigkeit abgegeben würden, müssten Gültigkeit haben. Dies gelte auch bei nicht tödlich verlaufenden Krankheiten. "Sonst würden erneut andere die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen treffen", sagte Stünker.

Auch die FDP setzt sich für die Ausweitung von Patientenverfügungen ein. Ihr Fraktionschef Wolfgang Gerhardt plädierte dafür, einen rechtlichen Rahmen zu finden, damit Ärzte und Angehörige Rechtssicherheit bekommen. "Es gibt Fälle schwerster Erkrankung, in denen nachzuvollziehen ist, dass Menschen lieber den schnellen Tod als ein langes und schmerzhaftes Siechtum wählen möchten", sagte Gerhardt der "Berliner Zeitung".

Dagegen wandte sich der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, gegen jede Form aktiver Sterbehilfe. "Jeder Patient muss sich zu jeder Zeit sicher sein, dass Ärzte konsequent für sein Leben eintreten", sagte Hoppe demselben Blatt. Der "Rheinischen Post" sagte Deutschlands oberster Ärztevertreter, in Fällen, in denen der Patientenwille nicht eindeutig zu ermitteln sei, müsse "Vorfahrt für das Leben" gelten. Dies sei auch bei der Koma-Patientin Schiavo der Fall, deren Angehörige sich öffentlich streiten. Prinzipiell sei es aber nicht "unärztlich", Menschen sterben zu lassen.


Der CDU-Politiker Hubert Hüppe nannte Schiavos Fall ein warnendes Beispiel. Das Verhalten grenze an Tötung durch Unterlassen, deshalb sehe er keinen Handlungsbedarf für Änderungen am strengen deutschen Recht, wird Hüppe zitiert. Für den Bioethik-Experten der SPD, Wolfgang Wodarg, verdeutlicht der Fall Schiavo, dass man auf der Schriftform von Patientenverfügungen bestehen solle. Schiavo, so sagt es zumindest ihr Mann, habe zu Lebzeiten mehrfach erklärt, sie lehne für den Falle einer Krankheit lebensverlängernde Maßnahmen ab. Allerdings existiert keine schriftliche Patientenverfügung von Schiavo. Wodarg sagte, er fühle sich aber auch in der Meinung bestätigt, dass Wachkoma-Patienten nicht von lebenserhaltenden Maßnahmen getrennt werden dürfen.

Nach Ansicht der früheren Vorsitzenden der Ethik-Enquete-Kommission des Bundestages, Margot von Renesse, könnte es einen "Fall Schiavo" in Deutschland gar nicht geben. "In Deutschland würde man aber auch nach dem bisherigen Rechtsverständnis die Weiterbehandlung eines Menschen, dessen Körper schon begonnen hat zu verfallen, nicht fortsetzen", sagte die frühere SPD-Bundestagsabgeordnete der "Sächsischen Zeitung".

Von Renesse forderte zudem einen Ermessensspielraum für diejenigen, die den Willen von Patienten auszuführen hätten. Man könne nicht unterstellen, dass die eigene Sicht auf die Lebensumstände selbst angesichts einer schweren Krankheit unverändert bleibe. Der Gesetzgeber müsse aber auch klarstellen, dass in Fällen des Abbruchs von lebensverlängernden Maßnahmen auf Grund einer Verfügung "eine vorsätzliche Tötungshandlung nicht vorliegt".

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