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31.03.2005
 

Fall Schiavo

Bush und Vatikan kritisieren Sterbehilfe

Nach dem Tod der Koma-Patientin Terri Schiavo hat US-Präsident George W. Bush den vor 13 Tage erfolgten Abbruch der künstlichen Ernährung kritisiert. Auch Vertreter der katholischen Kirche griffen die Entscheidungen der Gerichte massiv an: "Ein Tod wurde willkürlich herbeigeführt", sagte ein Sprecher des Papstes.

US-Präsident Bush: "Die Starken schützen die Schwachen"
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REUTERS

US-Präsident Bush: "Die Starken schützen die Schwachen"

Washington - "Die Essenz jeder Zivilisation ist, dass die Starken eine Pflicht haben, die Schwachen zu schützen", sagte Bush. In Fällen wie dem Schiavos, in denen Zweifel am Willen der Patientin bestünden, sollte für die Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen entschieden werden, erklärte Bush.

Schiavos Eltern Bob und Mary Schindler, die bis zuletzt für eine Wiederaufnahme der künstlichen Ernährung gekämpft hatten, sprach der Präsident sein Beileid und seine Anerkennung aus. Sie hätten viel Würde bewiesen, sagte er.

Noch vor wenigen Tagen hatten US-Medien berichtet, dass Bush während seiner Amtszeit als Gouverneur von Texas ein Gesetz unterzeichnet habe, das im Widerspruch zu seinen jetzigen Äußerungen im Fall Schiavo stehe. Der "Advance Directives Act" aus dem Jahr 1999 erlaubte es Ärzten, sich über den Willen der Angehörigen eines Patienten hinwegzusetzen und Sterbehilfemaßnahmen zu beantragen.

Der Vatikan-Sprecher Joaquin Navarro-Valls teilte unterdessen mit, der Tod Schiavos sei durch eine inakzeptable "Verletzung des heiligen Natur des Lebens" verursacht worden. "Die Umstände ihres Todes haben die Gewissen zu Recht verstört. Ein Leben ist ausgelöscht worden. Ein Tod wurde willkürlich herbeigeführt", sagte der Papst-Sprecher.

In Deutschland hat unterdessen der Trierer Bischof Reinhard Marx die Todesumstände Schiavos kritisiert. Der Vorsitzende der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen in der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) sagte, Wachkoma-Patienten seien keine Sterbenden, und das Abschalten der Nahrungsversorgung im Sinne von Sterbehilfe sei unzulässig. "Der Wille der Patientin konnte offensichtlich nicht eindeutig festgestellt werden, so dass gelten muss: Im Zweifel für das Leben", sagte Marx.

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