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13.04.2005
 

Zeitungsbericht

Bis zu 50 Kardinäle wollen Ratzinger

Der deutsche Kardinal Joseph Ratzinger hat einem Bericht der italienischen Zeitung "La Repubblica" zufolge viele Anhänger innerhalb des Kardinalskollegiums. Rund ein Drittel der Geistlichen würden bei der Papstwahl für ihn stimmen. Die deutschen Landsleute allerdings sträubten sich gegen Ratzinger, schreibt das Blatt.

Rom - Bereits etwa 40 bis 50 der rund 115 wahlberechtigten Kardinäle wollen für den streng konservativen Ratzinger votieren, berichtet "La Repubblica". Auch italienische Kardinäle seien bereit, ihn zu unterstützen, schreibt der angesehene Vatikan-Experte der Zeitung.

Ratzinger, der am Samstag 78 Jahre alt wird, galt als einer der engsten Vertrauten von Papst Johannes Paul II. Er wird seit längerem als möglicher Nachfolger gehandelt. "Unter den deutschen Kardinälen trifft Ratzinger allerdings auf äußerst starken Widerstand", schreibt der Journalist Marco Politi in der "Repubblica".

Kirchenexperten rechnen mit einer raschen Papstwahl. "Innerhalb weniger Tage" werde demnach ein Nachfolger feststehen. Damit solle dem neuen Pontifex eine starke Stellung eingeräumt werden, zudem beweise die Kirche mit einer schnellen Entscheidung innere Geschlossenheit, schrieb die römische Zeitung "Il Messaggero".

Bereits kommenden Mittwoch oder Donnerstag werde der Vatikan vermutlich den 265. Papst der Kirchengeschichte präsentieren können, heißt es. Sollte dies nicht der Fall sein, ist am Freitag ein Ruhe- und Gebetstag eingeplant. Der erste Wahlgang ist unmittelbar nach Zusammentritt der Kardinäle am Montagnachmittag vorgesehen, dann jeweils vier Wahlgänge pro Tag.

Schon im vergangenen Jahrhundert dauerten Papstwahlen in aller Regel nur einige Tage, frühere allerdings häufig Monate, mitunter auch Jahre.

Papstwahl ist auch bei Bestechung gültig

Die Wahl eines neuen Papstes würde auch bei Bestechung gültig bleiben. Dies hat Papst Johannes Paul II. ausdrücklich in der Apostolischen Konstitution "Universi Dominici Gregis" (1996) festgelegt und damit frühere Regelungen bestätigt. "Gesetzt den Fall, dass bei der Wahl des Papstes das Verbrechen der Simonie - Gott bewahre uns davor! - begangen worden sein sollte, beschließe ich, dass all diejenigen, die sich schuldig machen sollten, sich die Exkommunikation ... zuziehen", legte Johannes Paul II. fest. Die Wahl könne wegen Simonie aber nicht angefochten werden.

Simonie ist der Kauf oder Verkauf von geistlichen Ämtern oder Pfründen, wie er im Mittelalter verbreitet war. Der Begriff geht auf Simon Magus zurück, der nach biblischer Darstellung von den Aposteln die Fähigkeit kaufen wollte, durch Handauflegen den Heiligen Geist spenden zu können.

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