Heidelberg - Der 60-jährige Plastinator habe seinen akademischen Titel der chinesischen Universität Dalian ohne den Zusatz "VRC" (für Volksrepublik China) verwendet, urteilte das Amtsgericht Heidelberg heute. Deshalb wurde eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 1200 Euro verhängt. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich. Der Erfinder der Ausstellung "Körperwelten", in denen präparierte Leichen gezeigt werden, hatte bereits angekündigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen zu wollen.
Mit dem nach mehrtägigen Verhandlungen gefällten Urteil blieb das Gericht deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Von Hagens Verteidiger hatten Freispruch beantragt, er selbst hatte sich vor Gericht gerechtfertigt: "Ich bin kein Hochstapler. Ich habe die drei Professor-Titel in Kirgisien, China und den USA nicht bekommen, weil ich titelsüchtig bin, sondern eine ordentliche Forschungsarbeit mache."
Das Amtsgericht Heidelberg hatte gegen den Anatomen Anfang 2004 und 2005 wegen Titelmissbrauchs zwei Strafbefehle über insgesamt 312.000 Euro erlassen. Dagegen hatte er Einspruch erhoben. Staatsanwältin Andrea Gibis sagte in ihrem Plädoyer, von Hagens sei zu keinem Zeitpunkt die Genehmigung erteilt worden, den chinesischen Professoren-Titel ohne Zusatz "VRC" zu verwenden. In den Jahren 2002 bis 2003 hatte von Hagens unter anderem mehrere Briefe und eine eidesstattliche Versicherung mit dem Titel "Professor Dr. med." versehen.
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