Von Matthias Gebauer
Berlin - Die Nachricht aus Hamburg klang auf den ersten Blick viel versprechend. "Neue Beweise aus den USA für den Motassadeq-Prozess" titelten die Nachrichtenagenturen am Freitagmittag. In den Meldungen teilte die Sprecherin des Hamburger Oberlandesgerichts mit, dass die gegen den mutmaßlichen Terror-Helfer Mounir al-Motassadeq verhandelnde Kammer habe vom US-Justizministerium insgesamt sechs Seiten mit neuen Beweisen bekommen. Auf diese wartete die Kammer schon seit Monaten.
Sofort liefen bei allen Prozessbeteiligten die Telefone heiß. War der Durchbruch in dem verfahrenen Prozess gegen den vermeintlichen Helfer der Hamburger Todes-Piloten geschafft? Können etwa nun endlich die Kenntnisse der Mitverschwörer der 9/11-Anschläge - vor allem von Khalid Scheich Mohammed und dem zeitweise auch in Hamburg lebenden Ramzi Binalshibh - benutzt werden? Oder können die beiden gar persönlich oder über den Weg der Rechtshilfe sagen, was sie über die Beteiligung des Angeklagten wissen?
Alle diese Fragen müssen wahrscheinlich mit Nein beantwortet werden. So hoffnungsvoll die Nachricht klang, so sehr markiert sie wohl die Niederlage der Deutschen im Ringen mit Washington um die so wichtigen US-Beweise. Zum einen scheinen die Papiere inhaltlich nicht den Durchbruch zu versprechen. Außerdem handelt es sich um Zusammenfassungen von Vernehmungen, die vor einem deutschen Gericht kaum verwertbar sind. Ebenso teilten die US-Behörden mit, dass Schreiben stelle das Ende des transatlantischen Austausches dar.
Abstrakte Zusammenfassungen
Bisher ist noch nicht im Einzelnen bekannt, was in den Papieren steht. Von Insidern war jedoch zu hören, dass die Zusammenfassungen keinen Durchbruch darstellten - weder in die Richtung, dass Motassadeq schuldig ist oder umgekehrt. Demnach soll es sich um sehr abstrakte Aussagezusammenfassungen der beiden Terror-Drahtzieher Ramzi Binalshibh und dem Mauretanier Mohamedu Ould Slahi handeln. Beide hatten Kontakt zu den Todes-Piloten, die nach einem Studium in Hamburg an den Anschlägen vom 11. September beteiligt waren.
Mit solchen Zusammenfassungen haben alle Beteiligten schlechte Erfahrungen. Beide Männer sind von den USA an unbekannten Orten und Umständen interniert. Berichte über Folter-Methoden bei den Befragungen haben die USA bewogen, kein Material heraus zu geben. Sie fürchten, dass vor einem deutschen Gericht öffentlich über die befremdenden Methoden im US-Anti-Terror-Kampf diskutiert wird. Deshalb halten die USA Protokolle von Vernehmungen, die naturgemäß den Ort und die Teilnehmer nennen, lieber zurück.
Genau solche genauen Unterlagen hatte das Gericht aber angefordert. In langen Rechtshilfeersuchen bat die Kammer zuerst um eine Vernehmung der beiden Drahtzieher Scheich Mohammed und Binalshibh. Gehe das nicht, wollte man Fragen übermitteln. Sei auch dies nicht möglich, sollte ein US-Behördenmitarbeitern vernommen werden, der bei den Vernehmungen dabei war. Alle diese Bitten wurden mit der Übersendung der sechs Seiten nun abgelehnt. Die Wahrung der innersten Geheimnisse aus dem US-Sicherheitsapparat ist demnach wichtiger als die Verfolgung eines mutmaßlichen Helfers der Todes-Piloten.
Vorsprechen in Washington
Für die deutsche Politik ist das Ergebnis nicht unbedingt ein Erfolg. Auf höchster Ebene hatten deutsche Minister in den USA vorgesprochen. Zum einen hatte Innenminister Otto Schily bei mehreren Besuchen auf eine Herausgabe von Beweisen gedrungen - zuletzt bei seiner kurzen Privatvisite beim US-Präsidenten George W. Bush Anfang des Jahres. Ebenso eifrig intervenierte Justizministerin Brigitte Zypries, die ihren damaligen Amtskollegen John Ashcroft schon Ende 2004 mit der Frage löcherte. Erst vor zwei Wochen dann war ein Unterabteilungsleiter aus Zypries Ministerium in Washington und machte noch einmal Druck.
Genutzt hat das politische Tauziehen David gegen Goliath kaum etwas. "Wir haben zwei weitere neue Zusammenfassungen von wichtigen Zeugen", begann die Sprecherin des Gerichts ihren Kommentar recht diplomatisch. Im Satz darauf ergänzt sie, dass dies keineswegs das ist, "was wir alles haben wollten". Faktisch heißt das: Mit dem neuen Material aus den USA wird man im Prozess wenig oder sogar gar nichts anfangen können. Ein Freispruch Motassadeqs oder zumindest einer erheblich milderen Verurteilung als für die Mitgliedschaft in einer Terror-Gruppe und der Beihilfe zum Mord an mehr als 3066 Menschen steht damit nur noch wenig im Wege.
An anderer Stelle sieht man die Sache etwas positiver. So hieß es intern im Bundesjustizministerium (BMJ), dass der Kampf um die Beweise mit dem nun ergangenen Bescheid aus den USA wenigstens endgültig abgeschlossen sei. Rein formal hatte das Ministerium die Rechtshilfeersuchen an die USA bearbeitet und nach Washington geschickt. Juristisch macht die Aussage Sinn, denn das Hin und Her mit den USA hatte den Prozess enorm gelähmt. Ein Urteil ohne einen Bescheid wäre undenkbar geblieben. Ebenso betonte ein BMJ-Beamter zu Recht, dass eine persönliche Befragung der beiden Top-Terroristen so oder so unrealistisch gewesen wäre. Mit dem jetzigen Material habe man "wenigstens etwas".
Die Wahrheit bleibt auf der Strecke
Trotzdem hinterlässt das Spektakel einen unangenehmen Beigeschmack. Denn vor allem die Wahrheit bleibt auf der Strecke. Am Ende wird man trotz des unzweifelhaften Erfolgs, zwei der wichtigsten Beteiligten an den verheerenden Anschlägen von New York und Washington gefasst zu haben, nie die wahre Beteiligung des Mounir al-Motassadeq oder von Abdelghani Mzoudi klären können. Nur wegen der recht dünnen Indizienkette werden beide wohl kaum ins Gefängnis gehen, obwohl niemand von ihrer Unschuld überzeugt sein kann. Dass die Stadt Hamburg beide nach einem Freispruch umgehend nach Marokko abschieben will, verlagert das Grundproblem einer korrekten juristischen Aufarbeitung des Terrors lediglich in eine Grauzone des Rechts.
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