Hamburg - Die "Beteiligung" der Schläger an den von ihnen verursachten Gesundheitsschäden sei eine Möglichkeit, die bei der Fußballweltmeisterschaft im kommenden Jahr befürchteten Auseinandersetzungen einzudämmen, heißt es in einem Brief des Bundeskriminalamts an die Spitzenverbände der Krankenversicherungen. Bislang müsse die Versichertengemeinschaft für die Verletzungen der Rabauken aufkommen.
Rechtlich sei der Datenaustausch "zulässig", glaubt die Behörde. Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch sieht noch Klärungsbedarf. Die Ermittler müssten nämlich gezielt feststellen, welcher Versicherung der jeweilige Schläger angehöre. Eine pauschale Datensammlung oder eine Information aller Kassen sei nicht erlaubt, sagt eine Sprecherin: "Auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen soll, ist noch offen."
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