Hamburg/München - Bayerns Umweltministerium nannte heute erstmals Produktnamen: "Gelha Hühnerklein" und "Gelha Hühnersuppentopf". Verbraucher sollten die Produkte zurück in die Supermärkte bringen, empfahl das Ministerium. Gesundheitsgefahr bestehe beim Verzehr aber nicht.
Sogenannte K3-Geflügelkarkassen aus Österreich seien an den niederbayerischen Geflügelprodukte-Hersteller Rottaler in Gangkofen geliefert worden. Daraus seien die Produkte von Mitte Dezember 2004 bis Ende Februar 2005 hergestellt und vertrieben worden. Der bayerische Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) forderte eine Verschärfung von EU-Bestimmungen.
Die betroffenen Produkte haben nach Ministeriumsangaben eine Haltbarkeit von 18 Monaten und wurden an Firmen in Sachsen-Anhalt, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen und Baden-Württemberg geliefert. In einem zweiten bayerischen Betrieb laufen derzeit noch Ermittlungen. In dem Skandal steht ein bayerischer Unternehmer im Verdacht, insgesamt 2500 Tonnen Schlachtabfälle illegal als genießbares Fleisch gekennzeichnet und in Umlauf gebracht zu haben.
Umdeklarierte Schweineschwarten gingen auch an ein Lebensmittelunternehmen in Rheinland-Pfalz, das aus einem Teil der Schlachtabfälle Gelatine herstellte und auslieferte. Das rheinland-pfälzische Umweltministerium geht nach eigenen Angaben davon aus, dass das Unternehmen in "gutem Glauben" gehandelt habe. Es habe sofort eine Rückrufaktion gestartet, als es von der Verwendung falsch deklarierter Ware erfahren habe. Der Rückruf war demnach bei einem außerhalb von Rheinland-Pfalz liegenden Unternehmen erfolgreich, an einen zweiten Produktionsbetrieb wurde die Gelatine bereits 2004 geliefert.
Schnappauf kündigte für Donnerstag eine Expertenrunde an, bei der über Konsequenzen aus dem Skandal beraten werden soll. Der Minister kritisierte, dass es für den Handel mit K3-Material in der EU weder ausreichende Vorschriften für einheitliche Begleitpapiere noch für eine klare und deutliche Kennzeichnung von Dokumenten, Transportbehältern oder des Materials selbst gebe.
Gestern hatte das Amtsgericht Memmingen bereits Haftbefehl gegen den Hauptverdächtigen im Fleischskandal, den Geschäftsführer der Deggendorfer Firma, erlassen. Ihm wird vorgeworfen, in mehr als 50 Fällen ungenießbares Fleisch in den Verkehr gebracht und als genusstauglich an mehrere Firmen in Deutschland mit hohem Gewinn weiterverkauft zu haben.
Die Namen der übrigen beteiligten Firmen im Fleischskandal will das bayerische Umweltministerium zunächst nicht bekannt geben. "Wir können nicht mit Verdächtigungen arbeiten und den guten Ruf einer Firma auf Jahre hin beschädigen", sagte Schnappauf. Nur wenn ein konkreter Produktname bekannt sei, könne dieser veröffentlicht werden. Um die Bekanntgabe der Namen war ein Streit zwischen dem Bund und Bayern entbrannt.
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