Berlin - "Wir haben nur das Urteil abgewartet", sagte Sürücüs Schwester Arzu dem "Tagesspiegel". "Jetzt werde ich in den kommenden Wochen das Sorgerecht beantragen." Der sechsjährige Junge lebt zurzeit bei einer Pflegefamilie in Berlin-Tempelhof.
Bis zum Urteil war den Sürücüs dem Bericht zufolge jeder Umgang mit dem Kind untersagt. Rein rechtlich können Familienmitglieder das Sorgerecht für das Kind eines verstorbenen Angehörigen beantragen. "Das Familiengericht wird darüber zu entscheiden haben, ob das zum Wohle des Kindes geschieht", sagte Anwältin Seyran Ates der Zeitung. Ates, Trägerin des Frauenpreises 2004, hat sich auf Familien- und Strafrecht spezialisiert.
Laut "Berliner Morgenpost" von heute gibt es in der Familie bereits einen Alternativplan, falls der Antrag vom deutschen Familiengericht abgelehnt werden sollte. Dann soll der leibliche Vater des Jungen, der in Istanbul lebt, das Sorgerecht beanspruchen.
Den jüngsten, heute 20-jährigen Bruder der jungen Frau verurteilte das Berliner Landgericht wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verhängt. Er hatte seine Schwester am 7. Februar 2005 mit drei Schüssen getötet, weil er nach Überzeugung des Gerichts deren westlichen Lebensstil als "Kränkung der Familienehre" empfand. Aus Mangel an Beweisen wurden die beiden älteren Brüder der 23-jährigen geschiedenen Mutter vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes freigesprochen.
ler/AFP/ddp
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