Stuttgart - Im Prozess um den Tod der kleinen Jenny ist am Freitag in Stuttgart ein Sozialarbeiter mitschuldig für die Misshandlung des kleinen Mädchens erklärt worden. Das Landgericht verurteilte den 49-jährigen Mann aus Lüneburg wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 70 Mark (2100 Mark). Ein zweiter Sozialarbeiter aus Stuttgart, der ebenfalls vom Leidensweg des Mädchens wusste, wurde freigesprochen. Der Verteidiger des Lüneburger Angeklagten kündigte an, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen.
Jenny war 1996 nach monatelangen Misshandlungen durch ihre Mutter und einen Babysitter an schweren Hirnverletzungen gestorben. Den beiden Sozialarbeitern wurde vorgeworfen, von den Taten gewusst zu haben, ohne etwas dagegen zu unternehmen. Das Urteil könnte nach Ansicht von Prozessbeobachtern wegweisend für zahlreiche vergleichbare Fälle in Deutschland sein.
Den Lüneburger Sozialarbeiter beschuldigte der Vorsitzende Richter vor allem, wichtige Informationen über die geistig behinderte Mutter bei deren Umzug von Norddeutschland an den Neckar nicht weitergegeben zu haben. "Die entscheidenden Unterlagen, die hochbrisanten Informationen, die sich in ihren Händen befanden, haben das Jugendamt in Stuttgart nie erreicht", sagte der Richter. Daher hätten die dortigen Betreuer nichts über den Hintergrund der schwierigen Mutter-Kind-Beziehung wissen können. So sei der Weg frei gewesen für weitere Schläge und Bisse gegen das "arme Wesen". "Sie waren als zum Jugendschutz Berufener gehalten, die Tragweite der Situation dorthin weiterzugeben, wohin Mutter und Kind übersiedelten", warf der Richter dem Mann vor. Diese Pflichtwidrigkeit sei "der Ursprung allen Übels" und ein "gravierendes Verschulden" gewesen.
Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, wie sie vom Staatsanwalt gefordert worden war, lehnte der Richter ab. Der Angeklagte habe keinen Antrag auf Entzug des Sorgerechts stellen müssen, da auch nach Zeugenaussagen von Experten ein derartiger Schritt "die letzte Maßnahme" ist.
Beim zweiten Angeklagten, dem derzeitigen kommissarischen Leiter des Stuttgarter Weraheimes für Mütter und Kinder, müsse hingegen davon ausgegangen werden, dass sein Kenntnisstand vor dem gewaltsamen Tod des Mädchens nicht ausreichte, um die Lage genauer einzuschätzen. "Ihnen war vor allem die Schwere der psychischen Verfassung der Mutter nicht bekannt", sagte der Richter.
Staatsanwalt Volker Peterke hatte in dem spektakulären Prozess eine Bewährungs- und eine Geldstrafe für die Angeklagten gefordert. Nach seiner Ansicht hätte eine in der deutschen Justizgeschichte vergleichslose Verurteilung beider Angeklagten künftige Tötungsverbrechen von Kindern verhindern können. Die Verteidiger hatten eine Mitschuld ihrer Mandanten an den Misshandlungen des Mädchens zurückgewiesen und auf Freispruch plädiert.
Jennys geistig behinderte Mutter war wegen der Misshandlungen 1997 zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Die überforderte Mutter hatte ihr Kind gebissen, geschlagen und gegen Wände geworfen. Auch der Lebensgefährte sowie ein befreundetes Paar hatten immer wieder versucht, das schreiende Kind durch Schütteln oder andere Misshandlungen zur Ruhe zu bringen. Jenny starb im März 1996 in einer Klinik an starken Hirnverletzungen.
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