Ein Angestellter einer Bußgeldstelle vernichtete 103 Akten, weil seine Teamleiterin einem Kollegen gesagt hatte, die verjährten Fälle könnten "in die Tonne gekloppt" werden. Der Mann wurde entlassen. Zu Recht: Nur mit einer offiziellen Anweisung hätte er schreddern dürfen (Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 15 Sa 126/05).
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