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31.08.2007
 

Irre Justiz

Wenn's aus der Wanne quietscht und bläht

Voreiliger Tonnenklopper

Ein Angestellter einer Bußgeldstelle vernichtete 103 Akten, weil seine Teamleiterin einem Kollegen gesagt hatte, die verjährten Fälle könnten "in die Tonne gekloppt" werden. Der Mann wurde entlassen. Zu Recht: Nur mit einer offiziellen Anweisung hätte er schreddern dürfen (Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 15 Sa 126/05).

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