Ein Mieter tauschte eine freistehende Badewanne gegen eine Einbauwanne aus. In der Wohnung darunter waren fortan jedes Wenden und Wasserplätschern sowie die "abgehenden Darmwinde der Bewohner" deutlich zu hören. Der Beschwerdeführer bekam eine Mietminderung von 85 Euro zugesprochen (Amtsgericht Neuruppin, 42 C 263/04).
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