Wer per Internet blaugefärbte Pfefferminzpastillen als Viagra anbietet (118,50 DM für vier Stück), wird mit einer Geldstrafe belegt, auch wenn er sagt, seine Pastillen hätten vielleicht doch einigen geholfen, weil es manchmal Placebo-Effekte gebe (AG Hannover 234-56/99 234 Ds 123 Js 56839/98).
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