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21.01.2008
 

Nikotin-Urteil

Finnen dürfen auf dem Balkon rauchen

Verbot verpufft. Per Gesetz sollte den finnischen Rauchern der Zigarettenkonsum auf dem Balkon untersagt werden. Doch das höchste Gericht des Landes entschied nun: Es darf weiter gequalmt werden - solange es den Nachbarn nicht stört.

Helsinki - Kurz mal für eine Zigarette auf die Terrasse. Das sollte es in Finnland nach Willen der Regierung eigentlich nicht mehr geben. Doch die Raucher im Land haben sich durchgesetzt. Das oberste Gericht Finnlands kam heute zu dem Urteil: Ein generelles Rauchverbot auf dem Balkon sei unverhältnismäßig.

In Fällen, in denen die durch den Rauch erzeugte Belästigung der Nachbarn sich im Rahmen halte, verletze ein umfassendes Verbot die individuellen Rechte, begründete das Gericht in Helsinki seine Entscheidung. Allerdings könne ein begrenztes Verbot dann sinnvoll sein, wenn die Nachbarschaft "unmittelbar und in bedeutsamem Maß" durch den Zigarettenrauch gestört werde.

Wie in vielen europäischen Ländern ist das Rauchen in Finnland an öffentlichen Orten untersagt. Das skandinavische Land hat allerdings eine geringe Raucherquote, nur jeder Fünfte greift regelmäßig zur Zigarette. Was auch an den hohen Kosten liegen mag. Die Tabakpreise sind in Finnland in den letzten 30 Jahren auf das Siebenfache angestiegen.

Seit dem 1. Juni 2007 gilt in finnischen Gaststätten allgemeines Rauchverbot. Erlaubt sind spezielle Raucherzimmer, in denen nicht gegessen und getrunken werden darf. Davon haben allerdings nur wenige Gaststätten Gebrauch gemacht.

dek/AFP

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