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01.08.2008
 

Justizentscheidung

Italienische Koma-Patientin darf doch nicht sterben

Seit Jahren kämpfen Angehörige darum, dass Eluana Englaro sterben darf. Doch das juristische Tauziehen um das Schicksal der italienischen Komapatientin ist noch lange nicht beendet: Gegen Sterbehilfemaßnahmen wurde nun Einspruch eingelegt.

Rom/Mailand - Das Schicksal der seit mehr als 16 Jahren im Koma liegenden Italienerin Eluana Englaro ist juristisch wieder in der Schwebe.

Giuseppe Englaro mit einem Foto seiner Tochter Eluana. Seit 1992 liegt die heute 35-Jährige im Koma
DPA

Giuseppe Englaro mit einem Foto seiner Tochter Eluana. Seit 1992 liegt die heute 35-Jährige im Koma

Der Mailänder Staatsanwaltschaft zieht gegen die in einem Berufungsverfahren genehmigten Sterbehilfemaßnahmen für die 34-Jährige vor das Kassationsgericht. Das teilte Generalstaatsanwalt Gianfranco Montera mit.

"Eluana kann nicht sterben, die künstliche Ernährung muss fortgesetzt werden", schrieb die römische Zeitung "La Repubblica" am Freitag. Der Fall erregt im überwiegend katholischen Italien seit langem großes Aufsehen. Der Vater kämpft seit Jahren darum, die künstliche Ernährung seiner Tochter einstellen zu können.

"Die Frage, ob Eluanas Zustand irreversibel ist, wurde nicht gründlich genug geprüft", erläuterte die Staatsanwaltschaft unter anderem. Ihr Vorstoß hat in Italien den Ruf nach einer gesetzlichen Grundlage für Patientenverfügungen sofort weiter verstärkt.

In Italien sind sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe verboten, jedoch ist die Gesetzeslage unscharf. Deshalb setzt unter anderem auch Senatspräsident Renato Schifani darauf, dass die Kammer im Herbst die Basis für eine Patientenverfügung legen wird. Papst Benedikt XVI. und der Vatikan sind strikt gegen jede Sterbehilfe.

Die Ankündigung aus Mailand kam kurz nach einer Entscheidung der Abgeordnetenkammer, die dem Kassationsgericht das Recht absprach, im Fall Eluana in die Belange der Gesetzgeber einzudringen.

Das Gericht hatte im Oktober 2007 entschieden, dass der Fall der Koma-Patientin ein weiteres Mal überprüft werden müsse. Das ebnete dann den Weg zu dem Berufungsurteil von Anfang Juli, wonach die künstliche Ernährung beendet werden könnte. Das Berufungsgericht hatte zu prüfen, ob ein "irreversibler" Zustand der Frau festgestellt worden ist und ob diese den Tod vorziehen würde. Beide Voraussetzungen träfen zu, befanden die Berufungsrichter, die Frau habe dem Vater vor dem Unfall klar erklärt, in einem solchen Zustand doch lieber sterben zu wollen.

Nach den Abgeordneten machten am Freitag auch die Senatoren Front gegen ein Recht der Justiz, über künstliche Ernährung zu urteilen.

Damit kommt der Fall auch vor das Verfassungsgericht. "Die Lücke im Gesetz ist enorm", kommentierte der Bioethiker Lorenzo D'Avack, "zu hoffen ist, dass die Politiker in der Lage sind, bei einer Lösung die verschiedenen Anforderungen unter einen Hut zu bringen."

Die Frau war 1992 im Alter von 19 Jahren nach einem Autounfall ins Koma gefallen und liegt in einem Krankenhaus bei Mailand. Im Jahr darauf diagnostizierten Ärzte, ihr Zustand sei irreversibel.

pad/dpa

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