Von Jonas Leppin
Hamburg - Andréas Jäggi hat endlich seinen Vater gefunden, doch bis dahin war es ein weiter Weg. "Mehr als 70 Jahre lang konnte ich niemanden Papa nennen", sagt der Schweizer. Lange Zeit lieferte Jäggi sich deshalb juristische Auseinandersetzungen in seiner Heimat, scheiterte, ging in die nächste Instanz und setzte schließlich die Exhumierung einer Leiche für einen Vaterschaftstest durch. Es ist ein Novum in der Schweizer Rechtsgeschichte.
Jetzt ist Jäggi am Ziel. Vor ein paar Tagen erreichte ihn per Post ein weißer Briefumschlag, darin die Untersuchungsergebnisse, die Antwort auf die Frage seines Lebens: "Mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,99 Prozent gilt die Vaterschaft von Albert H. in diesem Fall praktisch als erwiesen", steht in der Auswertung des Schweizer Fachlabors. Andréas Jäggi weiß nun sicher, wer sein Vater war. Geahnt hatte er es schon lange, aber es fehlte die absolute Gewissheit. Der Beweis.
Aufgewachsen in Waisenhäusern trifft Jäggi mit 19 Jahren zum ersten Mal auf seine leibliche Mutter, die ihm von einer Liaison mit einem jungen Schweizer erzählt. Dieser räumt zwar eine Affäre ein, bestreitet aber stets, der Erzeuger zu sein. Medizinische Tests lehnt der Mann bis zu seinem Tod im Jahr 1976 ab. Andréas Jäggi gelingt lediglich ein Blutprobenvergleich, der "erlaubt es nicht, eine Vaterschaft auszuschließen". Es ist ein erstes Indiz, aber keine Antwort.
Jäggi gibt nicht auf
Andréas Jäggi gibt nicht auf. "Ich wollte wissen, wer mein Vater ist. Das will jeder wissen, und es ist mein Recht, es zu erfahren", sagt er. Jäggi braucht endlich eine Antwort auf die quälende Frage: Wo komme ich her? Er will auch Gerechtigkeit für alle Gleichgesinnten, die wie er in der Ungewissheit ihrer Herkunft leben müssen. "In der Schweiz darf es kein Kind mehr geben, in dessen Papieren wie bei mir steht: Vater unbekannt", sagt Jäggi. Auch das ist sein Ansporn.
Als er 1998 vom Erbstreit im Fall "Montand" hört, schöpft er neue Hoffnung: Eine junge Frau behauptet, die uneheliche Tochter des 1991 verstorbenen Schauspielers und Chansonnier Yves Montand zu sein und erhebt Ansprüche auf dessen beträchtliches Vermögen. Ein Pariser Gericht ordnet daraufhin die Exhumierung an. Die Anschuldigungen erweisen sich als falsch - aber nun gibt es einen vergleichbaren Fall und mit dem DNA-Test mittlerweile auch eine zuverlässige Möglichkeit, die Vaterschaft zu überprüfen.
Andréas Jäggi beantragt einen DNA-Vergleich mit dem Leichnam - und scheitert. Der medizinische Vorgang ist zu einer ethischen Grundsatzfrage geworden. Das Gericht hat darüber zu befinden, was höher wiegt: die Ruhe eines Toten oder das Interesse eines Lebenden, seinen leiblichen Vater zu kennen. Sowohl ein Gericht in Genf als auch das Bundesgericht in Lausanne entscheiden pro Totenruhe.
Doch der heute 72-jährige Jäggi gibt nicht auf, nicht so kurz vor dem Ziel. Er wendet sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, und der entscheidet schließlich im Sinne Jäggis. "Wer versucht, seine Abstammung zu erfahren, hat ein gewichtiges und von den Europäischen Menschenrechtskonventionen geschütztes Interesse daran, die hierfür verfügbaren Informationen zu erhalten", so die Straßburger Richter. Im Mai 2009 werden dem beinahe vollständig erhaltenen Skelett beide Oberschenkelknochen entnommen. Seit wenigen Tagen hat Andréas Jäggi nun Gewissheit. Der Mann, das Phantom, der Fremde, ist sein Vater.
"Als ich es gelesen habe, haben meine Frau und ich geweint", sagt Andréas Jäggi. Am selben Tag gingen sie zum Friedhof und reservierten sich die zwei freien Grabstellen neben seinem Vater. "Ich will ihn nicht noch einmal suchen müssen."
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Guter Einwand. Erstens das mit dem Latein, zweitens das mit der Mutter. Der Vater war ja offenbar nicht der einzige, der das Kind im Stich gelassen hat. Die Mutter hat wohl später eine neue Familie gegründet, so vermute ich [...] mehr...
Und worauf stützt sich diese Erkenntnis? Aktenkundig ist jedenfalls nur das oft übertriebene Verständnis, das selbst sich völlig indiskutabel verhaltenden Müttern entgegengebracht wird, die sich erkennbar um nichts kümmern. [...] mehr...
Hmja, aber wenn schon Latein, dann bitte richtig: "mater semper cert*a* est", "mater" ist schließlich selbstverständlich femininum. Ansonsten fällt mir noch ein, dass der Umstand, dass Hr. Jäggi die [...] mehr...
Ihre Verknüpfung von Schwangerschaftsabbruch und unwilligen Vätern ist ein bisschen sehr weit hergeholt. Väter, die nichts von ihren Kindern wissen wollten - vor allem von ausser- und unehelichen - gab es auch zu Zeiten, als [...] mehr...
Es ist wohl kein Wunder, dass es viele solche Väter gibt: wenn Frauen ihre Mutterschaft ablehnen, können sie das Kind beseitigen lassen, was bei uns auch in 6-stelliger Anzahl (!) pro Jahr geschieht (da noch von Notlagen zu [...] mehr...
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