Mulhouse - Der Mann lag in einem Hauseingang in der Rue du Tilleul, Nummer zwölf. Er war gefesselt und geknebelt, blutete aus einer Wunde am Kopf. Der 74-jährige Deutsche wurde am vergangenen Sonntag ausgerechnet hier abgelegt, in unmittelbarer Nähe des Gerichtsgebäudes in Mulhouse, wie ein Paket, auf dem Adressat und Absender fehlen. Als solle er eine Botschaft übermitteln, die es zu entschlüsseln gelte. Ein anonymer Anrufer mit einem starken slawischen Akzent hatte der Polizei in der elsässischen Stadt den Hinweis gegeben.
In Frankreich gibt es einen Haftbefehl gegen den deutschen Arzt, der im bayerischen Scheidegg lebt. 1995 wurde er in Frankreich wegen fahrlässiger Tötung seiner Stieftochter in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt - doch der Haftbefehl wurde nicht vollstreckt. Die deutsche Justiz weigerte sich, ihn auszuliefern. Aus ihrer Sicht ließ sich die Todesursache der 14-jährigen Kalinka, die 1982 gestorben war, nicht eindeutig feststellen. Deshalb wurde das Verfahren gegen den Arzt in Deutschland bereits im selben Jahr eingestellt.
Es scheint, als habe daher nun der leibliche Vater des Mädchens, André B., die Auslieferung selbst in die Hand genommen und Dieter K. entführt.
Zumindest hat der 74-Jährige zugegeben, der anonyme Anrufer zu sein, der die Polizei auf den gefesselten Deutschen aufmerksam gemacht hat. Die Beamten nahmen B., der in Südfrankreich lebt, nun fest. Am Wochenende hatte er sich noch im Elsass aufgehalten. Die Beamten durchsuchten auf den ersten Verdacht hin sein Haus in Pechbusque nahe Toulouse.
Der Arzt aus Deutschland wurde inzwischen in ein Krankenhaus gebracht und anschließend festgenommen. "Mein Mandant wurde gewaltsam in Deutschland entführt", sagte sein Anwalt Francois Serres. Er wolle so bald wie möglich juristisch gegen die Festnahme vorgehen. Grund sei, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine 1995 erfolgte Verurteilung des Deutschen in Frankreich im Fall Kalinka wegen eines unzulässigen Verfahrens für ungültig erklärt habe.
Der Arzt war trotz des französischen Urteils nie ins Nachbarland ausgeliefert worden, obwohl gegen ihn nach Angaben der deutschen Botschaft in Straßburg ein europäischer Haftbefehl erlassen wurde.
"Er sucht keine Rache, sondern Gerechtigkeit"
Kalinkas Vater André B. kämpft seit mehr als zwei Jahrzehnten darum, dass der deutsche Arzt ins Gefängnis kommt. Die 14-Jährige, eine Französin polnischer Abstammung, war 1982 im Haus ihrer Mutter und ihres Stiefvaters in Lindau am Bodensee unter unklaren Umständen gestorben. Bei der Obduktion wurden Genitalverletzungen festgestellt. André B. ist davon überzeugt, dass der Deutsche, von Beruf Radiologe, seine Tochter betäuben wollte, um sie zu vergewaltigen, und ihr eine tödliche Spritze verabreichte.
Robert Pince engagiert sich bei der von B. gegründeten Organisation "Gerechtigkeit für Kalinka". "Natürlich", so Pince, verdächtige er André B., den Deutschen nach Frankreich gebracht zu haben, er wisse dies jedoch nicht. "Er kämpft seit 25 Jahren, und er hat vielleicht das Gefühl gehabt, dass die Affäre im Sande verläuft. Er ist verzweifelt über die Untätigkeit der Justiz." B. sei ein "sehr frommer Mann. Er sucht keine Rache, sondern Gerechtigkeit". B. werde in den nächsten Tagen der Justiz in Paris überstellt, teilte die deutsche Botschaft mit.
Der 74-Jährige streite die Tat ab, gebe aber zu, dass er den deutschen Arzt von Privatdetektiven beschatten ließ, sagte der Staatsanwalt von Mülhausen, Jean-Pierre Alacchi, am Dienstagabend. Er habe zudem mit den Entführern des Kardiologen telefonischen Kontakt gehabt.
Weil es sich um einen älteren Mann handele, halte er einen Polizeigewahrsam nicht für notwendig, sagte der Staatsanwalt.
Der Arzt hatte seine Zulassung 1997 in Deutschland wegen sexuellen Missbrauchs verloren. Das Landgericht Kempten befand ihn für schuldig, eine 16-jährige Patientin unter Narkose vergewaltigt zu haben. Er bekam dafür zwei Jahre auf Bewährung. 2007 wurde er vom Landgericht Coburg wegen Betrugs zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt, weil er seinen Beruf illegal weiter ausgeübt hatte.
get/AFP/dpa
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Googlen Sie mal nach dem Fall, des entführten Arztes. Da werden eine große Anzahl deutscher Zeitungen angezeigt. Ein sehr großer Teil der Journalisten hat den Bildzeitungsstil so verinnerlicht, dass die Verblödung quasi Einzug [...] mehr...
Ihnen ist aufgefallen, dass auch das französische Gericht nicht wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts verurteilt hat? mehr...
Ist der Artikel von Ihnen? Wenn das Urteil als Volltext im Internet verfügbar ist, warum verlinken Sie es dann nicht? Oder warum geben Sie nicht zumindest das Aktenzeichen an? Aha. Dann stellt sich die Tat natürlich anders [...] mehr...
bevor der Artikel falsch verstanden wird: das Urteil des LG Kempten ist als Volltext im Internet verfügbar. Und laut dem Sachverhalt war das Opfer im Wachzustand, hat sich gewehrt "und versuchte den Angeklagten mit den [...] mehr...
Hoffen wir dass der Mörder nun endgültig seiner Strafe zugeführt wird und der Vater so bald wie möglich auf freien Fuß kommt.Wenn nicht wünsche ich ihm dass viele Menschen unter Protest so lange für ihn protestieren bis endgültig [...] mehr...
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