Paris - Ein französischer Richter hat die Inhaftierung eines Arztes aus Deutschland angeordnet. Der Mediziner war am Sonntag ins Elsass verschleppt worden. Wie aus Justizkreisen verlautete, blieb der 74-jährige Dieter K. jedoch vorerst im Krankenhaus, nachdem er bei seiner Entführung Verletzungen im Gesicht erlitten hatte. K.s Anwalt hatte vorab angekündigt, er wolle die Freilassung seines Mandanten erwirken.
Der deutsche Arzt war am Sonntag gefesselt und geknebelt vor einem Gerichtsgebäude im ostfranzösischen Mülhausen gefunden worden. Er war 1995 durch das Pariser Strafgericht in Abwesenheit zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, seiner 14-jährigen Stieftochter Kalinka 1982 in Lindau eine tödliche Spritze verabreicht zu haben.
K. musste seine Strafe aber nie antreten, weil Deutschland ihn nicht an Frankreich auslieferte. Die deutsche Justiz hatte argumentiert, die Todesursache des Mädchens sei nicht eindeutig festzustellen gewesen.
K.s Anwalt sagte, das in Frankreich gefällte Urteil gegen seinen Mandanten sei nicht gültig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte das französische Verfahren demnach 2001 für unzulässig erklärt.
K. wird in Frankreich mit einem Haftbefehl der Anklagebehörde von 1993 gesucht. Dieser ist nach Angaben der Justiz weiter in Kraft, weil K. 1995 nicht zu seinem Prozess erschien.
Kalinkas Vater André B. ist davon überzeugt, dass Dieter K. dem Mädchen 1982 eine letztlich tödliche Dosis Betäubungsmittel spritzte, weil er es vergewaltigen wollte. B. hatte am Dienstag gestanden, die Entführung gemeinsam mit einem ihm unbekannten Mann vereinbart zu haben.
get/AFP
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