Toulouse - Bei einer Anhörung am Berufungsgericht Toulouse sprach sich die Generalanwältin am Donnerstag dagegen aus, André Bamberski nach Deutschland zu überstellen. Gegen den Franzosen laufe schon in Frankreich ein Verfahren wegen der Entführung. Dieses sei "vollständiger" als das in Deutschland angestrebte. Die Anklagekammer des Berufungsgerichts will am 10. Dezember über das Auslieferungsgesuch der Staatsanwaltschaft Kempten entscheiden.
Der deutsche Arzt Dieter K. war Mitte Oktober gefesselt und geknebelt vor einem Gerichtsgebäude in Ostfrankreich gefunden worden. Bamberski wirft dem 74-Jährigen aus Lindau vor, seine Tochter Kalinka 1982 betäubt, vergewaltigt und getötet zu haben. Ein französisches Gericht hatte K. 1995 in Abwesenheit wegen des Todes des Mädchens zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er musste die Strafe aber nie antreten, weil Deutschland ihn nicht auslieferte.
Der 72-jährige Bamberski hat zugegeben, dass er zu der Entführung des Arztes sein Einverständnis gegeben hat, um den Arzt hinter Gitter zu bringen.
K. sitzt nun in Frankreich in Haft. Das Pariser Berufungsgericht hatte es im November abgelehnt, ihn auf freien Fuß zu setzen. Die französische Justiz hat ein Jahr Zeit, um einen neuen Prozess zu organisieren. Grund für das mögliche neue Verfahren ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte das französische Verfahren von 1995 als unfair gerügt, weil K. sich nicht von einem Anwalt vertreten lassen durfte.
jjc/AFP
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