Tawain - Es sollte ein schöner, ein amüsanter Kinoabend werden. Ein 42-jähriger Taiwanese schaute sich den Science-Fiction-Streifen "Avatar" an, in der packenden 3-D-Fassung. Plötzlich fühlte er sich unwohl, ihm wurde schwindlig. Der Mann wurde in eine Klinik gebracht, auf dem Weg dorthin klappte er bewusstlos zusammen. Im Krankenhaus stellten die Ärzte bei dem Patienten, der an Bluthochdruck litt, eine Hirnblutung fest, sagte Notfallarzt Peng Chin Chih. Elf Tage später verstarb er.
Dem Arzt zufolge sei es durchaus möglich, dass die Symptome durch "übermäßige Aufregung" im Kino ausgelöst worden sein könnten. Die Zeitung "China Times" sprach schon vom ersten Todesfall im Zusammenhang mit dem Science-Fiction-Film.
In Internetforen häuften sich unlängst Berichte von Zuschauern, die über Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Sehstörungen klagten, nachdem sie sich "Avatar" in einem 3-D-Kino angesehen hatten.
Avatar ist jedoch nicht der erste Film, der Kinogängern Kopfschmerzen bereitet: "Dieses Problem tritt auch bei anderen 3-D-Filme auf", sagt Georg Eckert vom Berufsverband der Augenärzte Deutschland gegenüber SPIEGEL ONLINE. Betroffen seien Menschen, deren räumliches Sehen schlecht bis gar nicht entwickelt sei, immerhin zehn Prozent der Bevölkerung.
Die Bewegungen der beiden Augen seien bei ihnen nicht optimal aufeinander abgestimmt, erläutert Eckert. Ihr Gehirn habe Probleme, die Wahrnehmungen des rechten und linken Auges zu einem dreidimensionalen Bild zusammenzufügen.
Schauten nun Menschen mit einem solchen Sehfehler einen 3-D-Film, überforderten die visuellen Eindrücke den Sehapparat, sagt Eckert. Die Folge könnten Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit sein. Daher warnt der Mediziner: "Wer große Probleme mit dem räumlichen Sehen hat, wird keinen Spaß mit 3-D-Filmen haben."
sae/AFP
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Panorama | Twitter | RSS |
| alles zum Thema Kino | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH