ThemaFür zwischendurchRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
21.01.2010
 

Türkei

Mann soll Tochter für vier Kühe verkauft haben

In der Türkei steht ein Vater vor Gericht, weil er seine Tochter für vier Kühe verkauft haben soll. Später soll er die Zwölfjährige einem weiteren Mann für 4800 Euro angeboten haben. Streit um Bares rief schließlich die Polizei auf den Plan.

Istanbul - Das Mädchen aus einem Dorf in der zentralanatolischen Provinz Corum war Berichten zufolge im vergangenen Jahr von seinen Eltern an einen 29-jährigen Bauarbeiter verkauft worden, der dem Ehepaar als Gegenleistung vier Kühe für sie gab. Die Zwölfjährige musste den Mann in einer islamischen Zeremonie heiraten und mit ihm nach Ankara ziehen. Dort wurde sie schwanger. Wegen Meinungsverschiedenheiten kehrte das Mädchen dann jedoch wieder nach Hause zurück.

Dort, so berichten es türkische Zeitungen, wurde das Kind vom Vater verprügelt; ihr ungeborenes Kind starb im Mutterleib.

Vor etwa drei Wochen habe ein anderer junger Mann das Mädchen für 10.000 Lira (umgerechnet 4800 Euro) "gekauft" und 3000 Lira angezahlt. Als die Eltern des Mädchens nun die restlichen 7000 Lira verlangten, gerieten beide Seiten in einen Streit, der auf der Polizeiwache endete.

Sowohl der Vater des Kindes als auch der zweite "Käufer" müssen sich nun wegen Kindesmisshandlung vor Gericht verantworten. Nach dem Bauarbeiter wird noch gesucht. Das Mädchen wurde an seine Familie zurückgegeben.

jjc/AFP

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Panorama
alles zum Thema Für zwischendurch

© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP