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01.04.2010
 

Software-Fehler

Spielerin und Casino streiten um Millionen-Jackpot

Es schien der ganze große Reibach für Louise Chavez zu sein: Die Amerikanerin spielte an einem Münzautomaten in Colorado - und gewann knapp 43 Millionen Dollar. Ein Software-Fehler, sagen die Casinobetreiber - und wollen das Geld nicht auszahlen.

Denver - Louise Chavez war außer sich vor Freude, als ihr die Anzeige eines Münzautomaten in einem Spielcasino im US-Staat Colorado einen Jackpot-Gewinn von 42,9 Millionen Dollar signalisierte. Nun ist sie außer sich, weil das Casino Fortune Valley in Central City ihren Gewinn nicht auszahlen will.

Das Ganze sei auf einen Software-Fehler zurückzuführen, erklärten die Casino-Betreiber. In der Spielhalle sei deutlich ausgezeichnet, dass der Höchstgewinn bei 251.000 Dollar liege. Auf den Irrtum hätten Casinomitarbeiter die vermeintliche Jackpot-Gewinnerin sofort hingewiesen und den Fall der Aufsichtsbehörde gemeldet.

Deren Sprecher Don Burmania bestätigte, dass öffentlich einsehbar gewesen sei, dass der Hauptpreis bei 251.000 Dollar liege. Chavez habe wohl einen Preis gewonnen, ein Jackpot von 42,9 Millionen Dollar sei aber in dem Spielplan nicht vorgesehen.

"Wenn sie etwas Geld gewonnen hat, werden der (Automaten-)Hersteller und das Casino gerne das auszahlen, was ihr zusteht", sagte Burmania. "Aber nicht 42,9 Millionen, das ist unmöglich." Burmania verwies auf einen ähnlichen Fall in einem Casino Colorados 2008. Damals habe ein Münzautomat einer Spielerin einen Gewinn von 164 Millionen Dollar angezeigt. Die korrekte Anzeige hätte 6,60 Dollar sein müssen. Spielerin und Casino hätten sich außergerichtlich geeinigt.

Chavez hat ihren Traum vom Millionengewinn noch nicht aufgegeben.

Mit dem kostenlosen Frühstück, das ihr das Casino spendierte, will sie sich nicht abspeisen lassen. "Ich fühle mich reingelegt. Man will mich um das Geld bringen, das ich gewonnen habe", sagte sie dem Fernsehsender KCNC-TV in Denver. Casinosprecher Joe Behm sagte, das Unternehmen werde nach den Ermittlungen der Aufsichtsbehörde entscheiden, wie es sich in dem Fall verhalten werde.

pad/AP

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