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US-Gericht Nackttanz keine Meinungsäußerung

Nachtclub-Tänzerinnen dürfen sich in Pennsylvania beim Strippen nicht ganz nackt ausziehen. Der Oberste Gerichtshof in Washington entschied, dass Nackttanzen keine Meinungsäußerung sei und deswegen nicht durch die Verfassung geschützt werde.

Demi Moore in "Striptease"
DPA

Demi Moore in "Striptease"

Washington - Der Oberste Gerichtshof widersprach damit einem Beschluss des zuständigen Gerichts des US-Staates Pennsylvania. Dies hatte erklärt, ein Gesetz, das den Frauen vorschreibt, auf der Bühne einen String-Tanga zu tragen und ihre Brustwarzen zu verdecken, verletze das verfassungsmäßige Recht auf freie Meinungsäußerung. Der Oberste US-Gerichtshof widerrief die Entscheidung mit sechs zu drei Stimmen.

Richterin Sandra Day O'Connor erklärte, das nackte Tanzen sei eine Form des persönlichen Ausdrucks. Die Tänzer könnten weiterhin im Tanga auftreten; die verfassungsrechtliche Ausdrucksfreiheit sei dabei kaum eingeschränkt. Zwei weitere Richter beriefen sich in ihrer Entscheidung auf die traditionelle Befugnis der Regierung, die Moral zu fördern.

Das Verbot des Staates, nackt zu tanzen, schütze die öffentlichen Interessen der Städte. Sie müssten schließlich die Nebeneffekte der Nachtclubs wie Kriminalität und Drogenmissbrauch bekämpfen.

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