Bewährungsstrafe für Wecker
München - Wecker war 1996 vom Amtsgericht München zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die jetzt verhängte mildere Strafe wurde mit einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten begründet. Wecker zeigte bei der Urteilsverkündung große Erleichterung. "Heute bin ich froh, dass ich nicht in den Knast komme."
Richter Helge Kunert erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass Staatsanwaltschaft, Verteidigung und die Richter sich schon vor der Verhandlung auf die Bewährungsstrafe geeinigt hätten.
Staatsanwältin Claudia Dahmen hatte die Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten beantragt und als strafmildernd eine erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit während seiner langjährigen Drogenabhängigkeit angeführt, aber auch Weckers öffentlichen Einsatz gegen Drogen und seinen persönlichen Lebenswandel. Im Berufungsprozess im Juli 1998 hatte die Münchner Staatsanwaltschaft noch drei Jahre Freiheitsstrafe gefordert.
Verteidiger Steffen Ufer sprach am Freitag von einem fairen Prozess. Wecker sei nicht mehr wie eine "unliebsame Person" behandelt worden. Wecker hatte in seiner gut einstündigen Aussage erklärt, die Verhaftung vor rund vier Jahren habe sein Leben gerettet. Dieser Einschnitt sei notwendig gewesen, um von der Sucht befreit zu werden. Er war im November 1995 verhaftet und nach zwei Wochen gegen Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Seither ist er drogenfrei und hat eine Familie gegründet.
Wecker machte vor Gericht geltend, er habe während seines exzessiven Kokainkonsums ständig unter Wahnvorstellungen gelitten und sei unzurechnungsfähig gewesen. Er habe beispielsweise Zwerge gesehen, die ihm sein Kokain stehlen wollten. Zwei Gutachter hatten ihm zeitweise Schuldunfähigkeit bescheinigt. Im Berufungsurteil hatte das Landgericht München es jedoch als straferschwerend bewertet, dass Wecker Kokain in das noch gefährlichere Rauschmittel Crack umgewandelt habe. Zudem habe er Dritte gefährdet, weil er das Kokain offen habe herumliegen lassen.
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