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Mord an Lehrerin Lange Jugendstrafe für 15-Jährigen

Der Schüler, der am 9. November maskiert in das Klassenzimmer eines Meißener Gymnasiums gestürmt ist und seine 44-jährige Lehrerin erstochen hat, muss ins Gefängnis. Die Jugendkammer hat den Täter jetzt zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt

Meißen - Die Große Jugendkammer des Dresdner Landgerichts sprach den Schüler des heimtückischen Mordes für schuldig, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Der Gymnasiast hatte die Lehrerin vor den Augen seiner Klassenkameraden niedergestochen. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und eine Debatte über Gewalt an Schulen entfacht. Die Öffentlichkeit war von der Verhandlung ausgeschlossen worden.

Kurz nach der Tat: Die Leiche der Lehrerin wird aus dem Gymnasium abtransportiert
AP

Kurz nach der Tat: Die Leiche der Lehrerin wird aus dem Gymnasium abtransportiert

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft; die Verteidigung hatte dagegen auf Totschlag in einem minder schweren Fall plädiert. Nach den Obduktionsergebnissen hat der 15-Jährige 22-mal auf sein Opfer eingestochen. Die Lehrerin konnte sich noch ins Treppenhaus schleppen, sie starb dort aber kurz darauf in den Armen von Kollegen.

Der Schüler wurde wenige Stunden später festgenommen. Sein Schülerausweis war in der Nähe des Tatortes im Schulgebäude gefunden worden. Den Ermittlern zufolge hatte er bei der Festnahme angegeben, seine Lehrerin aus Hass getötet zu haben. Ein psychologisches Gutachten hatte bei dem Jugendlichen keine Schuldunfähigkeit festgestellt.

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