• Drucken
  • Senden
  • Feedback
 

Urteil Lebenslänglich für Dieter Zurwehme

Der "Mörder von Remagen", Dieter Zurwehme, muss für den Rest seines Lebens ins Gefängnis. Das Landgericht Koblenz veruteilte ihn wegen vierfachen Mordes zu lebenslanger Haftstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung.

Koblenz - Nach Überzeugung der Kammer hat der 57-Jährige im März 1999 in Remagen am Rhein zwei ältere Ehepaare ermordet. In den darauf folgenden Monaten habe er zusätzliche Straftaten begangen. Das Gericht stellte auch eine besondere Schwere der Schuld fest und verurteilte Zurwehme, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Dieter Zurwehme
AP

Dieter Zurwehme

Rund drei Monate vor dem "Blutbad von Remagen" war der bereits wegen Mordes einsitzende Zurwehme nicht mehr von einem Freigang in die Haftanstalt Bielefeld-Senne zurückgekehrt. Mit einer der bislang größten Fahndungsaktionen hatte die Polizei bundesweit nach dem Gewaltverbrecher gefahndet und ihn schließlich im August 1999 in Greifswald festgenommen.

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Panorama

© SPIEGEL ONLINE 2000
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP