31. August 2007, 09:21 Uhr

Irre Justiz

Wenn's aus der Wanne quietscht und bläht

Abgehende Wannenwinde

Ein Mieter tauschte eine freistehende Badewanne gegen eine Einbauwanne aus. In der Wohnung darunter waren fortan jedes Wenden und Wasserplätschern sowie die "abgehenden Darmwinde der Bewohner" deutlich zu hören. Der Beschwerdeführer bekam eine Mietminderung von 85 Euro zugesprochen (Amtsgericht Neuruppin, 42 C 263/04).

Weil er sich absichtlich auf seinen Spanisch-Lehrer übergeben haben soll, wurde ein Schüler von einem amerikanischen Gericht zu einer Ekel erregenden Strafe verurteilt: Der Jugendliche musste vier Monate lang das Erbrochene in Polizeiwagen aufwischen.

Wer per Internet blaugefärbte Pfefferminzpastillen als Viagra anbietet (118,50 DM für vier Stück), wird mit einer Geldstrafe belegt, auch wenn er sagt, seine Pastillen hätten vielleicht doch einigen geholfen, weil es manchmal Placebo-Effekte gebe (AG Hannover 234-56/99 234 Ds 123 Js 56839/98).

Wer eine Briefmarke mit dem Konterfei des britischen Monarchen verkehrt herum aufklebt, begeht Hochverrat.

Die Amerikanerin Michelle Murray wurde verurteilt, eine Nacht allein in der Wildnis zu verbringen. Sie hatte 33 Kätzchen ausgesetzt.

Ein Mann aus Brisbane wurde zu einer Geldstrafe von 750 Dollar (440 Euro) verurteilt, weil er in betrunkenem Zustand einer lebenden Maus den Schwanz abbiss, um in seiner Stammkneipe eine Wette zu gewinnen. Der Angeklagte zeigte tiefe Reue.

In Spanien sprach ein Richter einen Mann von dem Vorwurf der Misshandlung seiner Frau frei, weil sie zu gut gekleidet war, als sie vor Gericht erschien. Dies passe nicht "zu dem Verlust jeglicher Initiative, der misshandelte Ehefrauen kennzeichnet".

Ein Strafgefangener verlangte von der Anstaltsleitung, ihm Stielbesen und Schrubber in der Zelle zur Verfügung zu stellen. Der Direktor sagte "Nein". Zu Recht. Eine "Analyse von Ausbrüchen aus Haftanstalten" habe ergeben, dass Reinigungsgeräte häufig als Hilfsmittel zur Flucht verwendet würden (OLG Karlsruhe: Az. 2 Ws 152/00).

Wirbelt ein Mann eine Tanzpartnerin gegen ihren Willen so über das Parkett, dass beide aus einem Fenster stürzen, so muss der Tänzer der Frau Arztkosten und Schmerzensgeld zahlen (OLG Hamburg 6 U 262/98 ).

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