Blasphemie-Fall in Pakistan: Junge Christin kommt gegen Kaution frei

Von Hasnain Kazim, Islamabad

Die in Pakistan wegen Gotteslästerung angeklagte junge Christin Rimsha kommt auf Kaution aus dem Gefängnis frei. Dies hat ein Gericht in Islamabad entschieden. Auslöser war die Festnahme eines Imams, der verdächtigt wird, Beweise gegen das Mädchen gefälscht zu haben.

Blasphemievorwurf in Pakistan: Freiheit für Rimsha
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AFP

Es ist eine gravierende Entscheidung im Blasphemie-Fall, der Pakistan seit Wochen in Atem hält: Die der Gotteslästerung angeklagte junge Christin Rimsha Masih kommt auf Kaution aus dem Gefängnis frei. Dies hat ein Gericht in der Hauptstadt Islamabad entschieden.

Der möglicherweise geistig behinderten Rimsha wird Blasphemie vorgeworfen, weil sie ein Buch mit Koranversen verbrannt haben soll. Die junge Frau, deren genaues Alter umstritten ist, war vor rund drei Wochen festgenommen worden und saß seither im Gefängnis.

Tahir Naveed Chaudhry, Anwalt des Mädchens, sagte SPIEGEL ONLINE, die Freilassung gegen Zahlung von einer Million Rupien, umgerechnet rund 8000 Euro, sei ein erster Erfolg. Das Mädchen komme am Samstag auf freien Fuß. "Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass Rimsha und ihre Familie in Sicherheit leben können." Menschen, denen einmal Blasphemie vorgeworfen wurde, droht selbst bei einem Freispruch die Gefahr, Opfer eines aufgebrachten Mobs zu werden.

Rimsha Masih war Mitte August in einem Armenviertel in der Hauptstadt Islamabad verhaftet worden, nachdem ein Nachbar - der Neffe des Vermieters der Familie - sich an einen islamischen Geistlichen mit der Information gewandt hatte, er habe gesehen, wie das Mädchen Seiten eines Koran-Lehrbuches zusammen mit weiterem Müll in einer Tüte verbrannt habe. Der Mullah, Mohammed Khalid Chishti, stachelte daraufhin Mitglieder der islamischen Gemeinde an, Rimshas Verhaftung zu fordern.

Fall wird noch vor Gericht verhandelt

Anwalt Chaudhry sagte, mit der heutigen Freilassung sei der Fall noch nicht beendet - er werde noch vor Gericht verhandelt. Chaudhry hofft, dass das junge Alter Rimshas berücksichtigt werde und das Strafmaß im Falle einer Verurteilung milde ausfalle. Das harte Blasphemiegesetz in Pakistan sieht bei Schändung von Koranversen im Höchstfall eine lebenslange Haftstrafe vor.

Das Mädchen, dessen Alter der Familie zufolge bei elf Jahren liegt, die von der Polizei aber als 16 eingestuft wurde und deren Alter ein medizinisches Gutachten mit 14 beziffert, gilt als geistig behindert.

Rimsha gehört zur christlichen Gemeinde eines Viertels, in dem Christen Tür an Tür mit Muslimen leben. Den Angaben von Nachbarn zufolge gibt es aber seit längerem Streit, weil einige Muslime verlangen, die Christen sollten verschwinden. "Sie fühlen sich gestört, weil die Christen oft laute Musik hören, wenn die Muslime sich zum Gebet treffen", sagte ein Nachbar.

Erfolgreiche Online-Petition des Vaters

Der Fall hatte eine überraschende Wendung genommen, als am Wochenende der Imam festgenommen wurde, der Rimsha angezeigt hatte. Er wird verdächtigt, verbrannte Koran-Seiten in Rimshas Tasche geschmuggelt zu haben. Mitarbeiter des Geistlichen sagten den Ermittlern, der Imam selbst habe den von Rimsha verbrannten Papieren Seiten aus dem Koran hinzugefügt.

Für Druck sorgte auch eine Online-Petition auf der Kampagnenplattform Avaaz.org, die Rimshahs Vater Misrek Masih gestartet hatte. Darin verlangte er von Pakistans Präsident Asif Ali Zardari, sich für eine Freilassung seiner Tochter einzusetzen. Mehr als eine Million Menschen weltweit hatten die Petition unterzeichnet.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) fordert, die Vorwürfe gegen Rimsha Masih sollten fallengelassen werden. "Dieser Fall sollte dazu führen, dass Pakistan die Missbräuche des Blasphemiegesetzes genauer unter die Lupe nimmt", sagte Ali Dayan Hasan von HRW.

Mitarbeit Simone Utler, Material von AFP

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  • Freitag, 07.09.2012 – 10:03 Uhr
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Das Blasphemie-Gesetz
Das Blasphemiegesetz ist im pakistanischen Strafgesetzbuch verankert. Es umfasst vier Paragraphen mit verschiedenen Unterpunkten. Grundsätzlich verbietet das Gesetz die Beleidigung jeder Religion. Die schwersten Strafen können bei der Schändung des Koran (darauf steht lebenslange Haft) und des Namens des Propheten Mohammed (dafür ist die Todesstrafe vorgesehen) verhängt werden. Zwar ist in Pakistan nie ein Todesurteil wegen Blasphemie vollstreckt worden, mehrere Angeklagte wurden aber nach ihrer Freilassung gelyncht.

Fakten über Pakistan
REUTERS
Pakistan entstand 1947 aus den überwiegend muslimischen Teilen von Britisch-Indien. Zunächst bestand es aus den beiden Landesteilen West- und Ostpakistan, zwischen denen mehr als 1500 Kilometer Entfernung lagen. Beiden Teilen mangelte es jedoch an einer gemeinsamen nationalen Identität. Nach einem Krieg, bei dem Indien dem Osten half, entstand 1971 als neuer Staat Bangladesch .





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