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Folteropfer in Deutschland "Ich wollte, ich wäre nie geboren"

2. Teil: "Keine Chance auf Asyl"

Vor genau zwölf Jahren trat die Anti-Folter-Konvention der Uno in Kraft. Doch wie wirkungsvoll ist die Hilfe für Folteropfer? Im Jahr 2007, dem Jahr, für das es die aktuellsten Zahlen gibt, schafften es zwei Prozent der 750 Antragsteller aus Syrien, als asylberechtigt anerkannt zu werden. Mehr als 56 Prozent wurden abgelehnt, etwa elf Prozent erhielten Abschiebungsschutz, heißt es im Bericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums verweist im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE darauf, dass Syrien einer der bedeutendsten Herkunftsstaaten illegaler Migration ist: "Rund 6600 syrische Staatsangehörige halten sich derzeit rechtswidrig in Deutschland auf", sagt Christoph Hübner. Das am 3. Januar 2009 in Kraft getretene Rückführungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und Syrien trage "diesem Umstand Rechnung". Das Asylrecht sei durch dieses Abkommen nicht berührt, versichert der Sprecher: Flüchtlinge, die in Syrien mit politischer Verfolgung oder Folter rechnen müssten, erhielten in Deutschland weiter Schutz.

Das sieht Martin Link, Geschäftsführer im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., gleichwohl anders: "Wenn die Antragsteller nicht beweisen können, dass sie politisch verfolgt sind, haben sie in Deutschland keine Chance auf Asyl." Die so dringend benötigten materiellen Beweise seien schwer zu erbringen, weil die Flüchtlinge oft illegal und mit falschem Pass mit Schleppern einreisten und noch nicht einmal ihre Identität nachweisen könnten. Zehntausende staatenlose Kurden in Syrien haben zudem gar keinen Pass, sondern nur Ersatzpapiere.

"In Syrien wird Folter systematisch eingesetzt", sagt Link. "Sie ist ein Instrument, mit dem die Regierung ihren Bürgern Grenzen aufzeigt. Entweder man tut, was erlaubt ist, oder man wird gefoltert." Es sei allerdings zynisch, daraus zu folgern, dass Folter einen allgemeinen Gesellschaftszustand und eben keine individuelle politische Verfolgung darstelle, die einen Asylantrag rechtfertigen würde. "Wenn in Syrien jemand verhaftet wird und keiner davon erfährt, dann ist er verloren."

Der Flüchtlingsexperte fordert, das Rücknahmeabkommen auszusetzen. "Ein solcher Vertrag darf nur bestehen, wenn für die Sicherheit der Rückkehrer garantiert werden kann." Besonders brisant: Das Abkommen autorisiert die deutschen Behörden, Informationen über Flüchtlinge an die syrischen Kollegen weiterzugeben. "Das hat das Innenministerium unterschrieben", sagt Link, "ein Skandal."

Mindestens fünf Gefangene starben laut Amnesty International im vergangenen Jahr in Syrien an den Folgen der Folter - die Dunkelziffer ist bekanntermaßen hoch. Weil im Land über ein Dutzend verschiedene Geheimdienste gewissermaßen miteinander konkurrieren, kann es sein, dass ein Opfer von verschiedenen Organisationen verfolgt wird.

Wenn der Mensch zur Bestie wird

In Deutschland leben viele Menschen, die in ihren Heimatländern systematisch gequält wurden. Schätzungen zufolge sind 30 bis 40 Prozent aller hier lebenden Migranten traumatisiert. Zwar haben Folter- und Gewaltopfer Anspruch auf medizinische und soziale Versorgung. "Es gibt aber viel zu wenig Behandlungsplätze", sagt Therapeutin Scheef-Maier vom bzfo. Die Warteliste sei lang und viele Patienten müssten stundenlange Anfahrten in Kauf nehmen, weil es auf dem Land kaum Trauma-Experten gäbe.

Seit 17 Jahren kümmern sich Sozialarbeiter, Ärzte, Psychotherapeuten und Heilpädagogen am bzfo um Opfer von Folter und Gewalt. Etwa 500 Männer und Frauen, Kinder und Jugendliche werden jedes Jahr in der Tagesklinik oder ambulant betreut. Gesprächs- und Schmerztherapien sind ebenso Teil des Programms wie Deutschunterricht, Hilfe bei Behördengängen oder Bewerbungstraining. Unterstützung kommt von vielen Seiten, unter anderem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Auswärtigen Amt oder der Europäischen Kommission. Dennoch bleibt viel zu tun.

"Die Bundesrepublik hat die EU-Aufnahmerichtlinien für Flüchtlinge noch immer nicht in geltendes Gesetz und in die Praxis umgesetzt. Da hinken wir hinterher", sagt Britta Jenkins vom bzfo. In vielen Ländern Europas würden die Vorgaben nur punktuell umgesetzt, die Flüchtlinge seien "eine Gruppe, die nicht eben mit offenen Armen empfangen wird."

Unter welchen Bedingungen Folter gedeihe? "Dort, wo Menschenrechte nichts gelten und Minderheiten keine Rechte haben", sagt Therapeutin Scheef-Maier. In einem Klima, das durch Macht und Geheimhaltung geprägt sei, in einer Gesellschaft, die in eine "Sie-" und eine "Wir-Fraktion" gespalten ist. Die "Anderen" würden als Bedrohung empfunden, der Hass gegen sie instrumentalisiert. "In einer solchen Situation findet sich immer jemand, der nichts mehr hinterfragt."

Unter bestimmten Bedingungen könnten Angehörige der Sicherheitskräfte innerhalb kürzester Zeit zu Bestien mutieren - das habe der US-Psychologe Philip Zimbardo mit seinem Stanford-Prison-Experiment schon vor Jahrzehnten eindrucksvoll bewiesen, als er eine Gefängnissituation mit Studenten authentisch nachstellte. Der Versuch musste nach nur sechs Tagen abgebrochen werden, weil die "Wärter" zunehmend sadistisch agierten und die "Gefangenen" unter psychischen Ausnahmezuständen litten.

Ist also jeder Mensch ein potenzieller Folterknecht? "Früher habe ich geglaubt, dass wir die Folter abschaffen können", sagt Britta Jenkins. "Natürlich werden wir weiterhin für die Einhaltung der Menschenrechte kämpfen. Aber heute weiß ich, dass es Folter geben wird, solange es Menschen gibt."

Eine bittere Erkenntnis - für die Opfer wie die Helfer. Auf die Frage, ob er sein politisches Engagement angesichts der entsetzlichen Folgen bereue, sagt Beyan: "Ich bereue alles. Dass ich die Gedichte vorgetragen habe, zu den Versammlungen gegangen bin - aber vor allem, dass ich geboren wurde.

*Name von der Redaktion geändert

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insgesamt 63 Beiträge
SNA 27.06.2009
Das Asylrecht wurde längst praktisch abgeschafft. Die Anforderungen, die an den Nachweis der Folter gestellt werden, spotten jeder Beschreibung. Da wird verlangt, dass Menschen die unter Prügel in Lastwagen zu Folterkellern [...]
Das Asylrecht wurde längst praktisch abgeschafft. Die Anforderungen, die an den Nachweis der Folter gestellt werden, spotten jeder Beschreibung. Da wird verlangt, dass Menschen die unter Prügel in Lastwagen zu Folterkellern gebracht wurden, den Weg des Lastwagens genau beschreiben. Und wenn die Folter als Strafe z.B. für Ehebruch erlitten wurde, wird diese gelegentlich als "kriminalistische Besonderheit des Herkunftslandes" bezeichnet. Es ist beschämend, wie mit Verfolgten in diesem Land umgegangen wird. Alles nur, weil dem populistischen "Ausländer raus" der sogenannten schweigenden Mehrheit nach dem Mund geredet werden soll.
rempfi 27.06.2009
das Schicksal eines jeden einzelnen Verfolgten wiegt, wo sind die Beweise ? Und, weshalb hilft die BR Deutschland nicht AKTIV und mit Hilfe der Regierung vorort ? Erhält Syrien keine Wirtschaftshilfe ? Unterhält man keine [...]
das Schicksal eines jeden einzelnen Verfolgten wiegt, wo sind die Beweise ? Und, weshalb hilft die BR Deutschland nicht AKTIV und mit Hilfe der Regierung vorort ? Erhält Syrien keine Wirtschaftshilfe ? Unterhält man keine Beziehungen ? Angesichts von fast 10 Mio. Menschen die lt. natürlich inoffizieller Statistiken mit Alo-Geld I oder Alo-Geld II und Zuzahlungen zum Lebensunterhalt versorgt werden, verbietet sich JEGLICHE WEITERE Aufnahme von Asylbewerbern. Einem Alo-Geld II-Empfänger der nichts beweisen kann, wird das Geld um 30 % gekürzt, erklären Sie dem einmal, weshalb er dann anders als Asylbewerber, die NICHTS beweisen können, behandelt wird. Gebot der Menschlichkeit ? Dieses Geschrei höre ich jetzt schon, ist es nicht auch ein Gebot der Menschlichkeit, gegen Ungerechtigkeiten wie unverschuldete Arbeitslosigkeit und in der Folge H4 zu sein ? Hat schon einmal jemand darüber nachgedacht, welche Kosten eine 4-köpfige Familie mit Unterbringung, Erlernen der Sprache, Lebensmittelkosten, Therapheuten etc. verursacht ? Würde man hier direkt VORORT helfen, wir haben doch so viele karrieregeile Ministerialbeamte etc., die vom Staat bezahlt werden, dann sorgt dafür dass vorort geholfen wird, im normalen, alltäglichen Lebensumfeld der Menschen, das wäre x-mal günstiger, würde nicht nur der Familie, sondern anderen Familien dort auch helfen. Baut dort etwas auf, aber überfrachtet nicht Deutschland mit Asylanten und Migranten, die nichts könnnen. Anders würde ich das sehen, wäre Deutschland ein Land, das seine Kosten spielend bezahlen kann. Aber unter den derzeitigen Voraussetzungen bleibt mir nichts anderes übrig als so zu argumentieren. Sollte sich ein Pate finden, der die Leute finanziert, gerne, aber nicht mehr auf Kosten der Öffentlichkeit, die tagtäglich ausgesaugt und verarscht, belogen und ausgenutzt wird. Die Wirtschaft würde es schon freuen, wieder ein Zeitarbeiter mehr, der für wenig Geld die Kassen füllt.
Fritz Katzfuß 27.06.2009
sind wirklich gemein. Folteropfer haben ein Asylrecht. In dubio pro candidato..
sind wirklich gemein. Folteropfer haben ein Asylrecht. In dubio pro candidato..
Paulchen P 27.06.2009
Tatsächlich, wem hilft es, wenn diktatorische Regime einfach nur zu foltern brauchen, nicht mal direkt zu morden, um Kritiker oder unbequeme Minderheiten los zu werden? Denen ist es doch nur recht, wenn Ihre Opfer nach Deutschland [...]
Tatsächlich, wem hilft es, wenn diktatorische Regime einfach nur zu foltern brauchen, nicht mal direkt zu morden, um Kritiker oder unbequeme Minderheiten los zu werden? Denen ist es doch nur recht, wenn Ihre Opfer nach Deutschland verschwinden/fliehen, und nie mehr widerkehren. Das Asylrecht hat in seiner knapp 65-jährigen Geschichte nur eins geschafft: Diktaturen stabilisieren und Menschen zur Ware in der deutschen Sozialhelfer-Industrie zu degradieren. Effektive Hilfe kann nur vor Ort passieren, und die Frage sollte wirklich gestellt werden, warum unsere Regierung nichtmal in der Lage ist, gegen Folterregime Sanktionen zu verhängen. Darüber würde ich im Spiegel gerne mal was lesen. Aber halt, ich vergesse ja immer wider, dass wir ja hier in Deutschland selbst permanent auf der Kippe zur braunen Diktatur stehen, und der Kampf gegen Rechts viel dringender ist und erstmal gewonnen werden muß,bevor wir uns um Missstände in anderen Ländern wiklich kümmern können.
adsum 27.06.2009
Ich glaube, dass wohl jedermann auf die Frage, ob er in der Lage wäre, einen Menschen zu foltern ohne lange nachzudenken mit einem absoluten "Nein! oder "Niemals" beantworten würde. Naja, töten vielleicht schon [...]
Ich glaube, dass wohl jedermann auf die Frage, ob er in der Lage wäre, einen Menschen zu foltern ohne lange nachzudenken mit einem absoluten "Nein! oder "Niemals" beantworten würde. Naja, töten vielleicht schon eher in einer Notwehrsituation oder wenn jemand z.B. eine Mutter oder ein Vater gerade dazukommt, wenn ein Verbrecher ihr Kind quält oder umgebracht hat. Beschützerinstinkt! Es kommt halt auf die jeweilige Situation an. Ein Bekannter von mir, der viele Bücher geschrieben hat und ein absoluter Verfechter der Menschenrechte ist, gestand mir zugebenerweise, als wir eine fiktive Situation beschrieben, dass er einem Täter die Arme brechen würde, wenn nötig herausreißen würde, um sein Enkelkind vor dem qualvollen Erstickungstot zu retten, das dieser in einer Kiste lebendig begraben hätte und dies ohne Folter zugegeben habe, aber niemals den Vergrabungsort preisgeben wollte. OK! Hier geht es um eine private Angelegenheit. Aber der Staat dürfe niemals zu solchen Massnahmen greifen. Klar! Eine solche Situation wird es wohl nie geben, weil ein solcher Verbrecher sich ja in der Obhut der Staatsgewalt befindet. Das Enkelkind wird wohl ersticken müssen! Der Mörder bekommt lebenslänglich. Nun, im poltischen Bereich stellt sich halt die Frage Wenn Völker sich bis aufs Blut hassen, dass das eine das andere am liebsten vernichten wolle, weil es mit anderen nicht teilen will, z. B. Separatismus, dann ist die Folter auch nicht mehr weit. Es ist einfach traurig! Noch komplexer wird die Frage, wenn ein Folterer selbst politisches Asyl sucht, weil er die Rache der anderen Seite fürchtet. Droht im Folter oder die Todesstrafe, dann darf er nach unserem Verständnis nicht ausgeliefert werden. So könnten sich Folterer und Gefolterter bei uns zufällig treffen. Teufel nochmal! Ich möchte kein staatlicher Entscheider im Asylrecht sein. Natürlich möchte ich den gefolterten Opfer Schutz und Heimat bei uns gewähren, keine Frage.
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