Von Annette Langer
Vor genau zwölf Jahren trat die Anti-Folter-Konvention der Uno in Kraft. Doch wie wirkungsvoll ist die Hilfe für Folteropfer? Im Jahr 2007, dem Jahr, für das es die aktuellsten Zahlen gibt, schafften es zwei Prozent der 750 Antragsteller aus Syrien, als asylberechtigt anerkannt zu werden. Mehr als 56 Prozent wurden abgelehnt, etwa elf Prozent erhielten Abschiebungsschutz, heißt es im Bericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums verweist im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE darauf, dass Syrien einer der bedeutendsten Herkunftsstaaten illegaler Migration ist: "Rund 6600 syrische Staatsangehörige halten sich derzeit rechtswidrig in Deutschland auf", sagt Christoph Hübner. Das am 3. Januar 2009 in Kraft getretene Rückführungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und Syrien trage "diesem Umstand Rechnung". Das Asylrecht sei durch dieses Abkommen nicht berührt, versichert der Sprecher: Flüchtlinge, die in Syrien mit politischer Verfolgung oder Folter rechnen müssten, erhielten in Deutschland weiter Schutz.
Das sieht Martin Link, Geschäftsführer im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., gleichwohl anders: "Wenn die Antragsteller nicht beweisen können, dass sie politisch verfolgt sind, haben sie in Deutschland keine Chance auf Asyl." Die so dringend benötigten materiellen Beweise seien schwer zu erbringen, weil die Flüchtlinge oft illegal und mit falschem Pass mit Schleppern einreisten und noch nicht einmal ihre Identität nachweisen könnten. Zehntausende staatenlose Kurden in Syrien haben zudem gar keinen Pass, sondern nur Ersatzpapiere.
"In Syrien wird Folter systematisch eingesetzt", sagt Link. "Sie ist ein Instrument, mit dem die Regierung ihren Bürgern Grenzen aufzeigt. Entweder man tut, was erlaubt ist, oder man wird gefoltert." Es sei allerdings zynisch, daraus zu folgern, dass Folter einen allgemeinen Gesellschaftszustand und eben keine individuelle politische Verfolgung darstelle, die einen Asylantrag rechtfertigen würde. "Wenn in Syrien jemand verhaftet wird und keiner davon erfährt, dann ist er verloren."
Der Flüchtlingsexperte fordert, das Rücknahmeabkommen auszusetzen. "Ein solcher Vertrag darf nur bestehen, wenn für die Sicherheit der Rückkehrer garantiert werden kann." Besonders brisant: Das Abkommen autorisiert die deutschen Behörden, Informationen über Flüchtlinge an die syrischen Kollegen weiterzugeben. "Das hat das Innenministerium unterschrieben", sagt Link, "ein Skandal."
Mindestens fünf Gefangene starben laut Amnesty International im vergangenen Jahr in Syrien an den Folgen der Folter - die Dunkelziffer ist bekanntermaßen hoch. Weil im Land über ein Dutzend verschiedene Geheimdienste gewissermaßen miteinander konkurrieren, kann es sein, dass ein Opfer von verschiedenen Organisationen verfolgt wird.
Wenn der Mensch zur Bestie wird
In Deutschland leben viele Menschen, die in ihren Heimatländern systematisch gequält wurden. Schätzungen zufolge sind 30 bis 40 Prozent aller hier lebenden Migranten traumatisiert. Zwar haben Folter- und Gewaltopfer Anspruch auf medizinische und soziale Versorgung. "Es gibt aber viel zu wenig Behandlungsplätze", sagt Therapeutin Scheef-Maier vom bzfo. Die Warteliste sei lang und viele Patienten müssten stundenlange Anfahrten in Kauf nehmen, weil es auf dem Land kaum Trauma-Experten gäbe.
Seit 17 Jahren kümmern sich Sozialarbeiter, Ärzte, Psychotherapeuten und Heilpädagogen am bzfo um Opfer von Folter und Gewalt. Etwa 500 Männer und Frauen, Kinder und Jugendliche werden jedes Jahr in der Tagesklinik oder ambulant betreut. Gesprächs- und Schmerztherapien sind ebenso Teil des Programms wie Deutschunterricht, Hilfe bei Behördengängen oder Bewerbungstraining. Unterstützung kommt von vielen Seiten, unter anderem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Auswärtigen Amt oder der Europäischen Kommission. Dennoch bleibt viel zu tun.
"Die Bundesrepublik hat die EU-Aufnahmerichtlinien für Flüchtlinge noch immer nicht in geltendes Gesetz und in die Praxis umgesetzt. Da hinken wir hinterher", sagt Britta Jenkins vom bzfo. In vielen Ländern Europas würden die Vorgaben nur punktuell umgesetzt, die Flüchtlinge seien "eine Gruppe, die nicht eben mit offenen Armen empfangen wird."
Unter welchen Bedingungen Folter gedeihe? "Dort, wo Menschenrechte nichts gelten und Minderheiten keine Rechte haben", sagt Therapeutin Scheef-Maier. In einem Klima, das durch Macht und Geheimhaltung geprägt sei, in einer Gesellschaft, die in eine "Sie-" und eine "Wir-Fraktion" gespalten ist. Die "Anderen" würden als Bedrohung empfunden, der Hass gegen sie instrumentalisiert. "In einer solchen Situation findet sich immer jemand, der nichts mehr hinterfragt."
Unter bestimmten Bedingungen könnten Angehörige der Sicherheitskräfte innerhalb kürzester Zeit zu Bestien mutieren - das habe der US-Psychologe Philip Zimbardo mit seinem Stanford-Prison-Experiment schon vor Jahrzehnten eindrucksvoll bewiesen, als er eine Gefängnissituation mit Studenten authentisch nachstellte. Der Versuch musste nach nur sechs Tagen abgebrochen werden, weil die "Wärter" zunehmend sadistisch agierten und die "Gefangenen" unter psychischen Ausnahmezuständen litten.
Ist also jeder Mensch ein potenzieller Folterknecht? "Früher habe ich geglaubt, dass wir die Folter abschaffen können", sagt Britta Jenkins. "Natürlich werden wir weiterhin für die Einhaltung der Menschenrechte kämpfen. Aber heute weiß ich, dass es Folter geben wird, solange es Menschen gibt."
Eine bittere Erkenntnis - für die Opfer wie die Helfer. Auf die Frage, ob er sein politisches Engagement angesichts der entsetzlichen Folgen bereue, sagt Beyan: "Ich bereue alles. Dass ich die Gedichte vorgetragen habe, zu den Versammlungen gegangen bin - aber vor allem, dass ich geboren wurde.
*Name von der Redaktion geändert
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