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03.12.2009
 

Europäisches Urteil zu Sorgerecht

Deutschland darf ledige Väter nicht mehr diskriminieren

Vater mit Kindern: Besseres Sorgerecht verordnetZur Großansicht
AP

Vater mit Kindern: Besseres Sorgerecht verordnet

Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Ledige Väter haben Anspruch auf ein besseres Sorgerecht, als es in Deutschland gilt. Ihre Benachteiligung sei diskriminierend - jetzt muss die Regierung die Gesetze korrigieren.

Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Ihre Schlechterstellung gegenüber verheirateten oder geschiedenen Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es in dem Urteil.

Die Entscheidung fiel in der kleinen Kammer des Gerichts mit sechs Stimmen gegen eine. Die Bundesregierung kann nun binnen drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Straßburger Gerichts beantragen.

Die Richter gaben mit ihrem Urteil einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht, der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpft. Der Mann machte das Diskriminierungsverbot und einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Er lebt seit 1998 von der Mutter getrennt. Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht hatte das Kölner Oberlandesgericht 2003 zurückgewiesen.

Der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familie, Josef Linsler, begrüßte die Entscheidung. Nun müsse der deutsche Gesetzgeber die Konsequenzen ziehen und das Sorgerecht reformieren, sagte Linsler. "Wir erwarten, dass Deutschland das Urteil des Menschrechtsgerichtshofs möglichst schnell umsetzt."

Nach bislang geltender Rechtslage können unverheiratete Väter - anders als verheiratete - in Deutschland das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen, also vor allem gerichtlich einklagen.

In einer Stellungnahme vor dem Straßburger Gerichtshof im vergangenen Jahr machte die Bundesregierung geltend, dass das Einverständnis der Mutter für die Gewährung eines gemeinsamen Sorgerechts notwendig sei, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 das Veto der Mütter und den Status der Väter mit der Begründung akzeptiert, dass damit ein langwieriger Streit der unverheirateten Eltern um das Sorgerecht vermieden werden könne, der dem Kindeswohl eher schade. Doch die Verfassungsrichter forderten gleichzeitig den Gesetzgeber auf, diesen Zustand zu überprüfen.

In den meisten Ländern Europas gilt ein gemeinsames Sorgerecht. Nur in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein haben Mütter ein Vetorecht gegenüber dem Recht der Väter. Bei ehelichen Kindern ist die Rechtslage klar: In der Regel gilt das gemeinsame Sorgerecht.

hut/jdl/dpa/AFP/AP

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insgesamt 1576 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
10.12.2009 von delta058:

Soweit ich informiert bin ist es strafbar, eine Frau Zuwendung zukommen zu lassen um dafür ihre Kinder als eigene zu erhalten, strafbar natürlich für die Männer nicht für die Frauen (die sind ja immer nur Opfer). mehr...

10.12.2009 von Rast:

Gilt doch wohl auch umgekehrt, oder? mehr...

10.12.2009 von delta058:

Mütter können und tun das auch oft genug, aber wo ist hier die Begründung die ledigen Väter im Vergleich zu den Nichtledigen zu diskriminieren? Wenn eine verheiratete Frau ein Kind bekommt, ist ihr Ehemann automatisch Vater des [...] mehr...

10.12.2009 von Petra Raab:

Und wenn ein Kind aus dieser Beziehung entstanden ist, dann muss sie dieses Recht auch OHNE den Mann dazu haben, wie eine Hausfrau MIT Mann ihr Kind großziehen kann. Ansonsten ist es eine Diskriminierung und der Frau wird [...] mehr...

10.12.2009 von shopgirl1:

Natuerlich habe ich Recht. Ich sagte doch: *mit etwas Gruetze im Hirn*! Das ist eher eine persoenliche Vendetta gegen Sie. Zwei erwachsene Menschen gestalten ihr Leben, wie sie wollen. Art. 2 (1) GG Wenn [...] mehr...

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