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03.12.2009
 

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof

Sorgerechtsurteil setzt Deutschland unter Zugzwang

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Urteil über einen EinzelfallZur Großansicht
ddp

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Urteil über einen Einzelfall

Deutsche Gesetze diskriminieren ledige Männer beim Sorgerecht - das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Nun muss die Bundesregierung handeln, Interessenverbände fordern eine schnelle Lösung. Doch Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gibt sich zurückhaltend.

Straßburg - Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern in Deutschland sei diskriminierend, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - und setzte die Bundesregierung mit seinem Urteil unter starken Zugzwang.

Die Richter hatten einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht gegeben, der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpft. Nach Einschätzung des Kläger-Anwalts muss der Gesetzgeber nun unverzüglich handeln und eine Neuregelung schaffen.

Das Bundesjustizministerium gibt sich jedoch zurückhaltend. Man werde zwar jetzt "die Debatte über gesetzgeberische Änderungen sorgfältig und mit Hochdruck führen", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP-Politikerin verwies jedoch sofort darauf, dass der Straßburger Gerichtshof nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall beurteilt habe.

Die Zeit seit der 1998 beschlossenen Kindschaftsrechtsreform sei nicht stehengeblieben, so Leutheusser-Schnarrenberger. Bei der damaligen Reform sei der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass es dem Kind mehr schadet als nützt, wenn die gemeinsame Sorge gegen den Willen der Mutter erzwungen wird. Rollenverteilungen, Familien- und Lebensformen befänden sich aber im Wandel. Das Bundesjustizministerium habe deshalb eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob die damaligen Beweggründe auch heute noch Bestand haben.

Nach der derzeit gültigen deutschen Rechtslage steht unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht nur zu, wenn sie einander nach der Geburt des Kindes heiraten oder eine gemeinsame "Sorgeerklärung" abgeben. Andernfalls hat allein die Mutter das Sorgerecht. Das sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Richter bemängeln Ungleichbehandlung

Der klagende Vater war 2003 zunächst vor dem Kölner Oberlandesgericht und schließlich auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Darin sehen die Straßburger Richter eine Ungleichbehandlung des Klägers gegenüber der Mutter und geschiedenen Vätern. Die Klage des unverheirateten Vaters hätte nicht einfach mit der Begründung abgewiesen werden dürfen, dass eine Entscheidung gegen den Willen der Mutter in jedem Fall schlecht für das Kind wäre.

Die Richter räumten zwar ein, dass Sorgerechtsstreitigkeiten Kinder verunsichern könnten; doch dies sei bei geschiedenen Eltern nicht anders - und in diesen Fällen seien die Gerichte sehr wohl verpflichtet, die Streitigkeiten zu lösen. Es gebe keinen ausreichenden Grund, warum dies nicht auch im vorliegenden Fall gelte.

Die bayerische Justizministerin Beate Merk kommentierte das Urteil zurückhaltend. Zwar müsse das Sorgerecht der Väter gestärkt werden, aber "ohne dass dies auf Kosten der Kinder geht", sagte die stellvertretende CSU-Vorsitzende. Das Kindeswohl müsse uneingeschränkt an erster Stelle stehen. Der Kontakt zwischen Vater und Kind sei schon durch das Umgangsrecht gewährleistet, so Merk. "Ich halte daher nichts von einer generellen Regelung, wonach ledige Väter grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht erhalten sollen", sagte Merk.

"Wir erwarten, dass Deutschland das Urteil möglichst schnell umsetzt"

Der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familie, Josef Linsler, begrüßte die Entscheidung dagegen. Nun müsse der deutsche Gesetzgeber die Konsequenzen ziehen und das Sorgerecht reformieren, sagte Linsler. "Wir erwarten, dass Deutschland das Urteil des Menschrechtsgerichtshofs möglichst schnell umsetzt."

Auch der Deutsche Familiengerichtstag freute sich über die Entscheidung. Unverheiratete Väter seien bislang relativ rechtlos gewesen. "Eine Änderung war hier schon lange mit Nachdruck gefordert worden", sagte die stellvertretende Vorsitzende Isabell Götz.

Eine Gesetzesänderung ist jedoch nicht die letzte Option der Bundesregierung. Sie hat zudem noch die Möglichkeit, den Fall innerhalb der nächsten drei Monate vor die große Kammer des Gerichtshofes in Straßburg zu bringen. Gegen deren Entscheidung wäre dann keine Berufung mehr möglich. Das jetzige Urteil wurde in der kleinen Kammer gefällt.

hut/dpa/AP/AFP

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insgesamt 1576 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
10.12.2009 von delta058:

Soweit ich informiert bin ist es strafbar, eine Frau Zuwendung zukommen zu lassen um dafür ihre Kinder als eigene zu erhalten, strafbar natürlich für die Männer nicht für die Frauen (die sind ja immer nur Opfer). mehr...

10.12.2009 von Rast:

Gilt doch wohl auch umgekehrt, oder? mehr...

10.12.2009 von delta058:

Mütter können und tun das auch oft genug, aber wo ist hier die Begründung die ledigen Väter im Vergleich zu den Nichtledigen zu diskriminieren? Wenn eine verheiratete Frau ein Kind bekommt, ist ihr Ehemann automatisch Vater des [...] mehr...

10.12.2009 von Petra Raab:

Und wenn ein Kind aus dieser Beziehung entstanden ist, dann muss sie dieses Recht auch OHNE den Mann dazu haben, wie eine Hausfrau MIT Mann ihr Kind großziehen kann. Ansonsten ist es eine Diskriminierung und der Frau wird [...] mehr...

10.12.2009 von shopgirl1:

Natuerlich habe ich Recht. Ich sagte doch: *mit etwas Gruetze im Hirn*! Das ist eher eine persoenliche Vendetta gegen Sie. Zwei erwachsene Menschen gestalten ihr Leben, wie sie wollen. Art. 2 (1) GG Wenn [...] mehr...

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg wurde am 23. Februar 1959 gegründet. Er wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese schreibt Grundrechte wie Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf ein faires Gerichtsverfahren fest. Die Menschenrechtskonvention wurde bislang von 47 Staaten unterzeichnet, die im Europarat zusammengeschlossen sind. Sieht sich einer der 800 Millionen von der Konvention geschützten Bürger in seinen Rechten verletzt, so kann er vor den Menschenrechtsgerichtshof ziehen - allerdings erst, nachdem er vor den nationalen Gerichten gescheitert ist. Vor dem EGMR können nur Beschwerden gegen Staaten erhoben werden, nicht gegen Einzelpersonen. Am EGMR arbeiten 47 Richter, einer für jeden Mitgliedstaat des Europarats. Allein im vergangenen Jahr fällten sie mehr als 1500 Urteile. Da aber jedes Jahr Zehntausende Bürger klagen, schiebt der Gerichtshof einen Berg unerledigter Verfahren vor sich her: Fast hunderttausend Beschwerden sind noch nicht bearbeitet (AP).





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