Köln - Eine Transsexuelle darf sich als Vater im Sinne des Gesetzes eintragen lassen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln im komplizierten Fall eines lesbischen Paares entschieden, das einen gemeinsamen Sohn hat.
Eine der beiden Partnerinnen wurde als Mann geboren, unterzog sich 1998 jedoch einer operativen Geschlechtsumwandlung und wurde vom Amtsgericht als Frau anerkannt. Vor dem Eingriff hatte der Mann in einer Samenbank ein Spermadepot anlegen lassen, mit dem sich die Partnerin 2006 in Belgien künstlich befruchten ließ. 2007 kam der gemeinsame Sohn zur Welt.
Das Standesamt wollte den mittlerweile weiblichen Namen der Transsexuellen aber nicht ins Geburtsregister eintragen, weil laut Bürgerlichem Gesetzbuch nur ein Mann die Vaterschaft anerkennen kann. Im vorliegenden Fall war der Vater bei der Abgabe des Anerkenntnisses aber schon weiblichen Geschlechts.
Das OLG entschied nun, dass die Transsexuelle als Vater eingetragen werden kann. Dabei stützte es sich auf eine Vorschrift des Transsexuellengesetzes, wonach das Verhältnis zu den Kindern des Geschlechtsumgewandelten von der neuen Geschlechtszuordnung unberührt bleiben soll.
Diese Regelung erfasst nach Überzeugung der Richter nicht nur Kinder, die bei der gerichtlichen Feststellung des neuen Geschlechts bereits geboren oder gezeugt seien, sondern auch später geborenen Nachwuchs. Für alle Kinder gelte gleichermaßen, dass die Kenntnis der Herkunft wichtige Anknüpfungspunkte für das Verständnis des familiären Zusammenhangs und für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit geben könne.
Dem Richterspruch zufolge muss der weibliche Vater aber unter seinem früheren männlichen Vornamen in die Geburtsurkunden aufgenommen werden. Die Eintragung solle bei Dritten keinen Anlass zu Spekulationen geben und der Gefahr einer Offenlegung der Transsexualität eines Elternteils vorbeugen, entschied das Gericht.
(Az. 16 Wx 94/09)
siu/AFP/ddp
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Panorama | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Gesellschaft | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH