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17.03.2010
 

Lehren aus dem Missbrauchskandal

Schutz gegen das System der Sünde

Von Birger Menke, Christian Rath und Oliver Trenkamp

4. Teil: Bei der Schulaufsicht - was tun gegen Schlupflöcher für Pädophile?

Schulunterricht: "Wir stellen alles ein, was nicht schnell genug auf den Bäumen ist"Zur Großansicht
Corbis

Schulunterricht: "Wir stellen alles ein, was nicht schnell genug auf den Bäumen ist"

Die Berufslaufbahn des Pädagogen Norbert R. endete spät. Viel zu spät. Wie ein roter Faden zogen sich die "pädosexuellen Neigungen" des Musiklehrers durch sein Berufsleben, befand das Landgericht Duisburg 2007 in seiner Urteilsbegründung. R. wurde wegen Belästigung von Schülerinnen zu einem Jahr und neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Und bekam ein Berufsverbot von fünf Jahren.

R. hatte seit Jahrzehnten Schülerinnen sexuell belästigt - begünstigt durch mangelnde Zusammenarbeit zwischen Schulen und Behörden:

  • Schon in den achtziger Jahren hatte ihn ein Gymnasium im niederrheinischen Voerde wegen des Verdachts vor die Tür gesetzt. Angezeigt wurde R. nicht. So konnte er an einem Gymnasium in Dorsten anheuern, kaum eine halbe Autostunde entfernt.
  • Dass er für Schüler eine Gefahr darstellte, wurde der Schulaufsicht erst Ende der neunziger Jahre bekannt - wegen eines Urteils ebenfalls am Duisburger Landgericht. Damals bekam er anderthalb Jahre auf Bewährung, weil er drei Mädchen sexuell missbraucht hatte, bei Ferienfreizeiten und privatem Klavierunterricht.
  • Im Jahr 2000 wurde R. erneut verurteilt. Diesmal vom Amtsgericht Dinslaken, weil er an der Schule in Dorsten zwei Mädchen missbraucht hatte. Erneut bekam er eine Bewährungsstrafe: zwei Jahre. Die Bezirksregierung suspendierte R.
  • 2003, kurz nach dem Ende der Bewährungsfrist, bewarb sich R. auf eine Vertretungsstelle an einer Gesamtschule in Duisburg - und hatte trotz seiner Vorgeschichte Erfolg. In seinem Lebenslauf verschwieg er sie, die Schulaufsicht forschte nicht nach. Die Bezirksregierung Düsseldorf stellte ihn ein.
  • Auch an Grundschulen begann R. wieder zu unterrichten. Er gab Flötenkurse als Privatlehrer, leitete einen Kinderchor, die Eltern erfuhren nichts von seinen Vorstrafen. So hatte er bis 2007 als Lehrer und Chorleiter Kontakt zu Kindern - bis zum neuen Urteil des Landgerichts Duisburg.

Der Fall Norbert R. zeigt, welche Schlupflöcher es für Missbrauchstäter gibt - und wie wichtig es jetzt wäre, die Kontrolle von Lehrern und Schulen zu reformieren.

Mangelnde Aufsicht bei Privatschulen

Zum Beispiel bei den Privatschulen: Das Grundgesetz stellt zwar das gesamte Schulwesen unter Staatsaufsicht, doch bei privaten Anbietern wie der Kirche endet diese faktisch oft mit der Genehmigung. Einmal zugelassen, müssen die Schulen und ihr Träger kaum noch Rechenschaft ablegen. Lehrer werden zwar auf ihre berufliche Qualifikation kontrolliert, brauchen aber kein Führungszeugnis. Und bei einem Missbrauchsverdacht gibt es keine Pflicht, die Aufsicht einzuschalten.

Außer bei Lehrplänen und Prüfungen werden die Anbieter wie Unternehmen behandelt, die sich bloß an das Arbeitsrecht halten müssen. So bleiben Informationen bei den Trägern unter Verschluss - die fehlende Berichtspflicht ermöglicht eine Politik des Verschweigens und der Abschottung.

Einige Kultusminister halten zwar Reformen für möglich, wollen aber auf den Runden Tisch der Regierung warten - und halten vorerst an der geltenden Praxis fest, mit Verweis auf die Privatschulfreiheit im Grundgesetz. Sie belassen es bei Aufforderungen an die Schulträger, Führungszeugnisse einzuholen und eine Erklärung, dass keine polizeilichen Ermittlungen wegen Kindesmissbrauch laufen. Dabei wäre eine Meldepflicht in Verdachtsfällen juristisch möglich, sagt Markus Thiel, Experte für Bildungsrecht an der Uni Düsseldorf. Sie wäre kein Eingriff in die Privatschulfreiheit, weil "Unterrichtsinhalte in keiner Weise betroffen wären".

Probleme mit Vertretungslehrern bei staatlichen Schulen

Und die Lage an staatlichen Schulen? Auch dort funktioniert die Aufsicht nicht effizient genug. Ein Mitarbeiter der Schulaufsicht in der Bezirksregierung Düsseldorf, der namentlich nicht genannt werden will, sieht vor allem bei der Einstellung von Vertretungslehrern Probleme. Die derzeitige Praxis öffne ein "riesiges Einfallstor" für Pädophile, sagt er SPIEGEL ONLINE. Derzeit seien in seinem Bezirk 700 Stellen an Gymnasien zu besetzen. Aus den Hochschulen kämen bald rund 350 Junglehrer, der Rest werde voraussichtlich großteils nur vorläufig vergeben - an Vertretungslehrer. Diese müssen jedoch keine Führungszeugnisse vorlegen. Es reicht der Nachweis der üblichen Abschlüsse.

Der Lehrermangel führt generell dazu, dass gerade immer mehr Stellen nur vertretungsweise mit Absolventen besetzt werden, die keine Pädagogen sind, aber irgendwie geeignet scheinen - zum Beispiel einem Ingenieur, der Mathe unterrichten will. "Wir stellen im Moment alles ein, was nicht schnell genug auf den Bäumen ist", sagt der Mann von der Bezirksregierung.

"Schwarze Liste" der Schulämter - erst geschmäht, jetzt nötig?

Die Lösung könnte ein Konzept sein, das dem hessischen Kultusministerium im November 2009 großen Ärger eingebracht hat. Damals wurde bekannt, dass die 15 Schulämter des Landes eine gemeinsame schwarze Liste führen, auf der Lehrer mit "erheblichen Defiziten in der persönlichen Eignung" stehen, die deshalb von einem Schulamt abgelehnt oder entlassen wurden. Datenschützer empörten sich, vor allem weil die Lehrer selbst von der Liste nichts wussten.

Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) versprach Transparenz, verteidigte aber das Vorgehen. Anlass sei das Bewerbungs-Hopping abgelehnter Lehrer gewesen: Angesichts der dezentral gestalteten Schulaufsicht sei ein solcher Informationsaustausch für ein einheitliches Handeln nötig. Damals war die Missbrauchsdebatte noch nicht entbrannt.

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