Von Aglaja Adam
Rostock - Ein Kinderzimmer ist in der Drei-Zimmer-Wohnung von Ines S. schon eingeplant. Manchmal steht die 29-Jährige aus einer Kleinstadt im Landkreis Uecker-Randow darin und hadert mit dem Schicksal. "Warum musste mir das passieren? Wäre es normal weitergegangen, hätte ich jetzt nicht um meine, sondern um unsere Eizellen kämpfen müssen", denkt sie sich dann.
Wäre es normal weitergegangen, dann wäre der Ehemann von Ines S. heute noch am Leben und die beiden könnten gemeinsam über ihren Nachwuchs entscheiden. Darüber, ob die Eizellen, die eingefroren in der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Neubrandenburg lagern, der 29-Jährigen eingepflanzt werden sollen.
Doch Sandro S. kam am 5. Juli 2008 bei einem Motorradunfall ums Leben. Nur vier Monate zuvor hatte sich das Paar gemeinsam zu einer künstlichen Befruchtung entschieden - nach sechs Jahren unerfülltem Kinderwunsch. Im Reagenzglas wurden Ei- und Samenzelle zusammengebracht, reiften zu einem Embryo heran und wurden Ines S. eingesetzt. Aber eine erste Schwangerschaft scheiterte. Neun weitere Eizellen ließ das Ehepaar konservieren - für eine spätere Behandlung.
"Ein Stück von ihm soll weiterleben"
Jetzt wünscht sich Ines S. nichts sehnlicher, als ein Kind von ihrem toten Mann auszutragen, "damit auch ein Stück von ihm weiterlebt", sagt sie. Doch das Krankenhaus verweigert die Herausgabe der Eizellen. Seit August 2009 kämpft die Witwe vor Gericht. Das Urteil der ersten Instanz gab der Klinik Recht. Denn laut Embryonenschutzgesetz ist in Deutschland die künstliche Befruchtung mit dem Samen eines Toten verboten.
Alle Hoffnung setzt die Bürokauffrau nun in die Richter des Rostocker Oberlandesgerichts, die an diesem Freitag über den Kinderwunsch entscheiden. Sie müssen die Frage klären, wann das Leben eigentlich beginnt.
Denn das Problem liegt in einem winzigen Detail: Es geht um die Frage, wann aus einem Zellhaufen ein Embryo wird; wann eine Eizelle befruchtet ist. Davon hängt ab, ob das Krankenhaus die Eizellen rein rechtlich an Ines S. übergeben muss. Doch das Landgericht Neubrandenburg hatte im vergangenen Sommer entschieden, das sei erst der Fall, wenn Ei und Samenzelle vollständig verschmolzen sind. Bei der künstlichen Befruchtung werden die Zellen aber im sogenannten Vorkern-Stadium eingefroren, wenn der Verschmelzungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.
Rein rechtlich handelt es sich noch nicht um Embryonen
Die Anwältin von Ines S. sieht das anders. Sie hält die Eizellen bereits für befruchtet. "Der Mensch ist genetisch festgelegt, wenn der Samen in die Eizelle eingedrungen ist", sagt sie. Und das sei schon im sogenannten Vorkern-Stadium der Fall. Unterstützung bekommt sie von dem Moralphilosophen Dieter Birnbacher: "Der Vorkern trägt bereits das Potential in sich, ein Mensch zu werden."
Wann beginnt das Leben? Darüber gebe es viele Auffassungen, sagt auch Rechtsanwältin Ulrike Riedel. Die 62-jährige ehemalige hessische Staatssekretärin ist Mitglied im deutschen Ethikrat. Biologisch sei die Unterscheidung zwischen Vorkern und Embryo fraglich, sagt sie. Doch rein rechtlich handle es sich bei den neun befruchteten Eizellen, um die Ines S. kämpft, noch nicht um Embryonen.
Der Gesetzgeber habe die Trennung zwischen Embryo und Vorkern-Stadium vor allem aus medizinischen Gründen eingeführt, um Frauen vor zu häufigen Hormonbehandlungen zu schützen. Denn in Deutschland gelte die Dreier-Regel, die besagt, dass einer Frau maximal drei Embryonen gleichzeitig in einem Zyklus eingesetzt werden dürfen. Meist würden aber mehrere Eizellen nach einer Hormonbehandlung punktiert. Die restlichen würden dann - wie im Fall von Ines S. - im sogenannten Vorkern-Stadium konserviert, um zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden zu können.
Ein Baby sei immer der Herzenswunsch ihres Mannes gewesen
Riedel plädiert für eine Einzelfallabwägung: "Ich bin dagegen, dass Männern angesichts eines herannahenden Todes oder kurz danach noch Samen entnommen werden - ohne ihr Einverständnis." Doch im Fall von Ines S. sei die Herausgabe der eingefrorenen Eizellen ethisch vertretbar. Denn der Mann habe sich vor seinem unvorhergesehenen Tod mit der künstlichen Befruchtung einverstanden erklärt.
Ein Baby sei immer auch der Herzenswunsch ihres Mannes gewesen, betont die 29-jährige Witwe indes immer wieder: "Seit der Verlobung war uns klar, dass wir zusammen ein Kind haben möchten." Inwieweit es Sandro S. mitgetragen hätte, dass die Eizellen nach seinem Tod eingesetzt werden, könne nicht mehr beantwortet werden, räumt Anwältin Mettner ein. Aber das Ehepaar habe sich gemeinsam entschieden, die Eizellen einfrieren zu lassen, deshalb habe der Verstorbene grundsätzlich die Entscheidung mitgetragen. Und seine Familie stünde immer noch hinter Ines S.
Auch wenn das Kind in eine geborgene Umgebung hineingeboren würde - Ines S. hat einen Job, eine große Familie und eine schöne Wohnung - eines könnte ihm dennoch fehlen: der Vater. Darin sieht die Justiz ein weiteres Problem, das der Herausgabe der Eizellen entgegensteht. Der Vorsitzende Richter Peter Winterstein hatte sich schon zu Beginn der Berufungsverhandlung auf das Kindeswohl bezogen - und das könnte gefährdet sein, wenn ein Kind ohne Vater aufwachsen müsse.
In Deutschland dürfen kranke Väter Samen spenden
"Es passiert leider auch so, dass Väter vor der Geburt sterben", sagt Ethikratsmitglied Ulrike Riedel und stellt sich damit auf die Seite von Ines S. Außerdem könnten sich in Deutschland auch kranke Väter Samen entnehmen lassen, selbst wenn ihr nahender Tod medizinisch sehr wahrscheinlich sei, so Riedel. "Dann müsste man diese Techniken generell in Frage stellen."
Die Entscheidung zu dem Fall soll nun ausgerechnet am sechsten Hochzeitstag des Ehepaares verkündet werden. Entscheiden die Richter gegen die Herausgabe der Eizellen, könnte der lange Kampf vor Gericht weitergehen. Die Anwältin von Ines S. hatte bereits angekündigt, den Weg bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Ob es wirklich so weit kommen muss, bezweifelt Riedel. Für sie ist der Fall eigentlich viel einfacher: "Die eingefrorenen Eizellen sind das Eigentum der Frau. Es ist nicht Sache des Krankenhauses, sie vor einer Straftat zu schützen."
Bekommt Ines S. die Eizellen zugesprochen, plant die 29-Jährige eine Reise nach Polen. In einem Krankenhaus in Stettin will sie sie sich einpflanzen lassen und würde sich damit nicht strafbar machen. Denn in Polen ist das erlaubt.
mit Material von dpa/ddp
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Genau lesen, krabat! Die Eizellen WAREN bereits befruchtet - VOR der Kryokonservierung. Aus diesem Grund wird das Urteil also nicht kassiert werden - wenn überhaupt. Viel interessanter finde ich übrigens die hier [...] mehr...
Was ist mit grossen, anonymen Samenbanken? ---Zitat--- Davon abgesehen finde ich allein die Vorstellung mir Embryonen meines toten Mannes einpflanzen zu wollen schon gelinde gesagt sehr strange. ---Zitatende--- Sie muessen [...] mehr...
Todkranke Männer dürfen aber auch Samen spenden, mit denen die Eizellen ihrer Partnerin befruchtet werden dürfen, um ihr eingepflanzt zu werden, selbst wenn es absehbar ist, daß der Vater die Geburt nicht mehr erleben wird. Das [...] mehr...
Embryonenschutzgesetz: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ... 2. ... 3. wissentlich eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tode künstlich befruchtet. Das ist [...] mehr...
Die Klinik entscheidet ja eben gar nicht, sondern Sie hat berechtigte Zweifel und hat deshalb den Fall an ein Gericht übergeben. Das ist halt der übliche Weg wie in einem Rechtsstaat Meinungsverschiedenheiten gelöst werden. Hier [...] mehr...
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