Von Annette Langer
An einem klirrend kalten Märzmorgen bekam Rosa B.* Post von Horst Köhler. Der damalige Bundespräsident gratulierte zur Eisernen Hochzeit, doch der 84-Jährigen war nicht nach Feiern zu Mute. Gleich neben ihr lag Friedrich*, der Mann, mit dem sie 65 Jahre ihres Lebens geteilt hatte - aber es war nicht mehr viel von ihm übrig.
Seit einem Sturz mit anschließender schwerer Gehirnblutung war der ehemalige Polizeibeamte halbseitig gelähmt, das Krankenbett war seine Endstation. Stundenlang knetete Rosa die schmal gewordene Hand ihres früher stattlichen Gatten, redete mit ihm und sprach ihm gut zu. "Er war im Dauerschlaf, ohne jede Reaktion, lag da wie eine lebende Leiche", erinnert sich Sohn Thomas*, ein agiler 60-Jähriger mit raspelkurzem weißem Haar, der keinen Zweifel daran hat, was sein Vater in dieser Situation wollte: sterben.
Sicher, die Grundversorgung in der Pfälzer Klinik war vorbildlich: Täglich wurde der 88-Jährige gewaschen und rasiert, gewendet und gewindelt, über die Nase künstlich ernährt. Man legte Katheter, verpasste dem Patienten mit Erlaubnis der bevollmächtigten Ehefrau einen Luftröhrenschnitt, da er andernfalls zu ersticken drohte. Er röchelte, das Absaugen der Sekrete bereitete ihm offensichtlich Schmerzen.
Die Diagnose "irreversibel" ist problematisch
Ab und zu kam ein Arzt vorbei und schrie den alten Mann an, um seine Reaktion zu testen, zwickte ihn oder kündigte lautstark Besuch an. Ein paar Mal öffnete B. daraufhin ein Auge, meistens tat er gar nichts.
"Mein Vater war ein außerordentlich aktiver, positiver Mensch, er hatte den Lebenswillen buchstäblich in seinen Genen", sagt der Sohn. Ein "stolzer, altmodischer Patriarch" sei er gewesen, frei von jedem Gedanken an die eigene Vergänglichkeit. Bereits dreimal war B. dem Gevatter Tod entwischt, hatte die Intensivstation nach schweren Thrombosen und einer Lungenembolie "nahezu unversehrt" wieder verlassen.
Unmittelbar vor einer Herzklappen-Operation Anfang 2008 beschäftigte sich der Pensionär erstmals mit seinem möglichen Ableben - und verfasste mit Hilfe seines Sohns Lukas*, eines Juristen, eine Patientenverfügung. Die führte exemplarisch Situationen auf, in denen B. auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten wollte - auf künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr oder Beatmung, Dialyse und Antibiotika.
Auch eine "Gehirnschädigung zum Beispiel durch Unfall" stand als mögliches Szenario auf dieser Liste, dem Wunsch des Patienten nach einem apparatefreien Ableben könne also entsprochen werden, dachten die Angehörigen. Schließlich war eine Gehirnblutung diagnostiziert worden. Allerdings sollten dem Dokument zufolge mindestens zwei Ärzte die Fähigkeit des Patienten, "Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten", als "unwiederbringlich erloschen" einschätzen.
Doch mit der Diagnose "irreversibel" ist das so eine Sache. Die Ärzte von Herrn B. befanden, dass er nicht als Sterbender zu bezeichnen und vielmehr in eine Klinik für neurologische Frührehabilitation zu verlegen sei, man ihn deswegen auch nicht im Krankenhaus von lebenserhaltenden Maßnahmen abkoppeln dürfe.
"Keine Diagnose, kein Dialog, keine Optionen"
"Zwei Wochen lang haben wir keinen Arzt gesehen", klagt Thomas B. und blickt finster auf die Akten vor sich. Während der Hausarzt der Familie durch die Blume signalisierte, dass "da nichts mehr zu machen ist", erklärte das Pflegepersonal auf Anfrage, man könne noch nichts Genaues sagen. Erst nach der Überführung des Patienten in die Reha stellte sich ein Oberarzt den Fragen der Angehörigen. Man sehe Entwicklungspotential, hieß es. "Er konnte einen Hauch zu viel, das war sein Fluch", sagt Thomas B. heute.
Seit September 2009 ist eine schriftlich verfasste Patientenverfügung für Betreuer oder Bevollmächtigte laut § 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs verbindlich - sofern sie nicht strafbare Handlungen impliziert oder durch äußeren Druck zustande kam. Eigentlich ist der behandelnde Arzt aufgerufen, mit einem Bevollmächtigten zu erörtern, ob der Patientenwille realisiert werden kann. Doch im Fall Friedrich B. reagierte niemand, trotz vorliegender Verfügung.
"Wir haben keine Informationen erhalten, es gab keinen Dialog, kein Abwägen, uns wurden keine Optionen aufgezeigt, wir mussten alles mit uns selbst ausmachen", sagt Thomas B. Zwei Monate hielt der vegetative Status des Vaters an, zeigten sich keine Veränderungen, die auf eine Besserung schließen ließen.
Für einen Arzt steht in der Regel viel auf dem Spiel: Hilft er einem Patienten beim Suizid, macht er sich unter Umständen der Tötung auf Verlangen strafbar, missachtet er den Patientenwillen, zum Beispiel durch unerwünschtes Einführen einer Magensonde, kann er wegen Körperverletzung belangt werden.
Auch im Fall Friedrich B. drängten die Mediziner darauf, ein sogenanntes PEG zu setzen, weil die künstliche Ernährung durch die Nase auf Dauer belastend ist, eine Magensonde aber auch für die Pflegekräfte besser und schneller zu handhaben ist. Eine befreundete Juristin riet den Angehörigen dringend ab - sobald eine Magensonde gelegt sei, bedürfe es eines gerichtlichen Beschlusses, wenn man sie wieder entfernen wolle.
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