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26.06.2010
 

Bundesgerichtshof

Evangelische Kirche begrüßt Sterbehilfe-Urteil

Nikolaus Schneider: Recht der Patienten zur Umsetzung ihres Willens gestärktZur Großansicht
dpa

Nikolaus Schneider: Recht der Patienten zur Umsetzung ihres Willens gestärkt

Die Evangelische Kirche in Deutschland befürwortet das BGH-Grundsatzurteil zur Sterbehilfe. Nun hätten Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige größere Rechtssicherheit. Die katholischen Bischöfe dagegen haben grundsätzliche Bedenken.

Dortmund - Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider, begrüßt das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe. "Das Urteil stärkt das Recht der Patienten zur Umsetzung ihres Willens", sagte Schneider den Dortmunder "Ruhr Nachrichten" zu dem Richterspruch, wonach der Abbruch lebensverlängernder medizinischer Maßnahmen als passive Sterbehilfe auch zulässig ist, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod steht.

Schneider sagte, im konkreten Fall habe die alte Dame deutlich gemacht, dass sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünsche. Ihre Kinder hätten dafür gekämpft, diesen Wunsch der Patientin durchzusetzen. "Wir begrüßen, dass künftig in ähnlichen Fällen auch der Wille des jeweiligen Betroffenen in die Tat umgesetzt wird", sagte Schneider. Nun hätten alle Beteiligten Rechtssicherheit.

In der christlichen Ethik gebe es "keine Verpflichtung des Menschen zur Lebensverlängerung um jeden Preis und auch kein ethisches Gebot, die therapeutischen Möglichkeiten der Medizin bis zum Letzten auszuschöpfen", hatte EKD am Freitag mitgeteilt. Einen Menschen sterben lassen sei bei vorher verfügtem Patientenwillen "nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten".

Schneider betonte, er sei strikt dagegen, der Tötung auf Verlangen den Weg zu bereiten. "Die aktive Sterbehilfe ist ethisch nicht gerechtfertigt. Diese Grenze wollen und werden wir aufrechterhalten", versicherte er. "Sie wird durch das aktuelle Urteil auch nicht angetastet."

Die katholische deutsche Bischofskonferenz sprach hingegen von "Grundbedenken" gegen das Urteil. Für die katholische Kirche sei die grundlegende Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe maßgebend. "Sie ist eine unentbehrliche ethische Entscheidungshilfe und scheint uns in dem Urteil nicht genügend berücksichtigt zu sein", heißt es in einer ersten Erklärung der Bischöfe am Freitag. "Wir fürchten durch diese Verunklarung sensible ethische Folgeprobleme", betonte die Bischofskonferenz.

abl/ddp

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Die neuesten Beiträge:
16.07.2010 von Betonia:

Ich haben gelesen, dass im Zeitpunkt des Todes bzw. kurz davor Endorphine ausgeschüttet werden sollen. Hoffentlich stimmt das, es ist eine schöne Vorstellung, glücklich und schmerzfrei zu sterben. mehr...

14.07.2010 von Softship:

Ich möchte hier keinen Streit anfangen, denn auch ich bin der Meinung, dass man Menschen friedlich sterben lassen müsste. ABER Man kann nicht aus dem Versuch, sämtliche Schläuche herauszureißen, schließen, dass jemand sterben [...] mehr...

14.07.2010 von pandora84: Sterben mit Würde

Ich muss auch sagen, dass es endlich einen Ruck gibt in Richtung würdiges Sterben. Die Würde des (lebenden) Menschen ist unantastbar, warum aber nicht die Würde des Sterbenden? Es ist sicher nur ein Präzendenzfall, der sich [...] mehr...

11.07.2010 von jüttemann: ...

Wenn Sie das sagen, wird es wohl stimmen .... mehr...

11.07.2010 von frodo68: ...

Es ist nicht der Chefarzt der durch seine Auslegung allein enscheidet, der Betreuer hat hier auch ein Wörtchen mitzureden. Bei Unstimmigkeiten wird ein Gericht über die PV entscheinden. Machen Sie sich nur keine Sorgen [...] mehr...

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Die Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland

Indirekte aktive Sterbehilfe

Beim Thema Sterbehilfe wird generell zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe sowie Beihilfe zur Selbsttötung unterschieden. Eine direkte, aktive Tötung, etwa mit einer Giftspritze, ist auch auf Verlangen strafbar. Erlaubt ist allerdings eine indirekte aktive Sterbehilfe: etwa der Einsatz von Medikamenten, deren Nebenwirkungen die Lebensdauer herabsetzen können. Die aktive Lebensverkürzung wird dabei als ungewollte, aber unvermeidbare Nebenwirkung billigend in Kauf genommen.

Passive Sterbehilfe

Patientenwille

Patientenverfügungen

Beihilfe zum Suizid


Sterbehilfe in anderen Ländern

Niederlande und Belgien

Die NIEDERLANDE waren das erste Land weltweit, das "aktive Sterbehilfe" erlaubt. Seit April 2002 dürfen Ärzte dort einem Schwerkranken eine tödliche Spritze verabreichen, wenn der Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und es wünscht. Ein Kontrollausschuss aus einem Arzt, einem Juristen und Ethikexperten muss der Sterbehilfe zustimmen. Wenige Monate später folgte BELGIEN dem Beispiel mit einem ähnlichen Gesetz.


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