Dortmund - Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider, begrüßt das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe. "Das Urteil stärkt das Recht der Patienten zur Umsetzung ihres Willens", sagte Schneider den Dortmunder "Ruhr Nachrichten" zu dem Richterspruch, wonach der Abbruch lebensverlängernder medizinischer Maßnahmen als passive Sterbehilfe auch zulässig ist, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod steht.
Schneider sagte, im konkreten Fall habe die alte Dame deutlich gemacht, dass sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünsche. Ihre Kinder hätten dafür gekämpft, diesen Wunsch der Patientin durchzusetzen. "Wir begrüßen, dass künftig in ähnlichen Fällen auch der Wille des jeweiligen Betroffenen in die Tat umgesetzt wird", sagte Schneider. Nun hätten alle Beteiligten Rechtssicherheit.
In der christlichen Ethik gebe es "keine Verpflichtung des Menschen zur Lebensverlängerung um jeden Preis und auch kein ethisches Gebot, die therapeutischen Möglichkeiten der Medizin bis zum Letzten auszuschöpfen", hatte EKD am Freitag mitgeteilt. Einen Menschen sterben lassen sei bei vorher verfügtem Patientenwillen "nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten".
Schneider betonte, er sei strikt dagegen, der Tötung auf Verlangen den Weg zu bereiten. "Die aktive Sterbehilfe ist ethisch nicht gerechtfertigt. Diese Grenze wollen und werden wir aufrechterhalten", versicherte er. "Sie wird durch das aktuelle Urteil auch nicht angetastet."
Die katholische deutsche Bischofskonferenz sprach hingegen von "Grundbedenken" gegen das Urteil. Für die katholische Kirche sei die grundlegende Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe maßgebend. "Sie ist eine unentbehrliche ethische Entscheidungshilfe und scheint uns in dem Urteil nicht genügend berücksichtigt zu sein", heißt es in einer ersten Erklärung der Bischöfe am Freitag. "Wir fürchten durch diese Verunklarung sensible ethische Folgeprobleme", betonte die Bischofskonferenz.
abl/ddp
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Ich haben gelesen, dass im Zeitpunkt des Todes bzw. kurz davor Endorphine ausgeschüttet werden sollen. Hoffentlich stimmt das, es ist eine schöne Vorstellung, glücklich und schmerzfrei zu sterben. mehr...
Ich möchte hier keinen Streit anfangen, denn auch ich bin der Meinung, dass man Menschen friedlich sterben lassen müsste. ABER Man kann nicht aus dem Versuch, sämtliche Schläuche herauszureißen, schließen, dass jemand sterben [...] mehr...
Ich muss auch sagen, dass es endlich einen Ruck gibt in Richtung würdiges Sterben. Die Würde des (lebenden) Menschen ist unantastbar, warum aber nicht die Würde des Sterbenden? Es ist sicher nur ein Präzendenzfall, der sich [...] mehr...
Wenn Sie das sagen, wird es wohl stimmen .... mehr...
Es ist nicht der Chefarzt der durch seine Auslegung allein enscheidet, der Betreuer hat hier auch ein Wörtchen mitzureden. Bei Unstimmigkeiten wird ein Gericht über die PV entscheinden. Machen Sie sich nur keine Sorgen [...] mehr...
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