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03.08.2010
 

Berechtigtes Bußgeld

Gericht lässt "Knöllchen-Horst" abblitzen

Der Anschwärzer und sein Anwalt: "Knöllchen-Horst" muss ausnahmsweise selbst zahlenZur Großansicht
dpa

Der Anschwärzer und sein Anwalt: "Knöllchen-Horst" muss ausnahmsweise selbst zahlen

Tausende Anzeigen gegen Verkehrssünder brachten ihm zweifelhaften Ruhm, jetzt hat sich ein Mann aus dem Harz selbst einen Strafzettel eingefangen. Doch der Frührentner wäre nicht "Knöllchen-Horst", hätte er den Bescheid nicht gerichtlich angefochten - und das wegen gerade mal zehn Euro.

Herzberg - Wenn es nach Horst-Werner N. geht, muss jeder noch so kleine Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet werden. Deshalb schwärzt der im Harz als "Knöllchen-Horst" berüchtigte Mann jeden Falschparker an. Beim Landkreis Osterode sind seit 2004 rund 15.000 Anzeigen eingegangen, hat der Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Eckhardt Bündge, ausgerechnet. Jetzt allerdings hat es den renitenten Frührentner selbst erwischt.

Weil er im März dieses Jahres bei Pöhlde in einem Tempo-50-Bereich mit 60 Stundenkilometern unterwegs war, soll er zehn Euro zahlen. Doch der 56-Jährige will nicht. Gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises in Höhe von zehn Euro plus 23,50 Euro Verwaltungsgebühr legte er Einspruch ein.

Bei der deshalb anberaumten Verhandlung vor dem Amtsgericht Herzberg am Harz am Dienstag bestritt der 56-Jährige zwar nicht, zu schnell gefahren zu sein. Sein Anwalt zog aber juristisch alle Register, um "Knöllchen-Horst" das Bußgeld zu ersparen. Das Blitzer-Foto seines Mandanten dürfe nicht als Beweismittel dienen, weil es "verdachtsunabhängig" angefertigt worden sei, meinte Anwalt Hermann Wichmann.

Als Richter Carsten Schindler zu erkennen gab, dass er dies anders sieht und zudem Beweisanträge ablehnte, konterte der Anwalt mit einem Befangenheitsantrag, den er vorsorglich schon vor der Verhandlung schriftlich vorbereitet hatte. Damit hatte er allerdings keinen Erfolg. Knapp zweieinhalb Stunden nach Verhandlungsbeginn bekam der selbsternannte Jäger von Verkehrssündern im Urteil bescheinigt, dass er sich einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig gemacht und zehn Euro plus Gebühren zu zahlen habe.

Renitenter Rentner rügt Rettungssanitäter

Bis 2008 war N. für viele seiner Mitbürger ein "Spinner", der schlicht ignoriert wurde. Die Empörung wurde jedoch lauter, nachdem

"Knöllchen-Horst" im August desselben Jahres die Besatzung eines Rettungshubschraubers wegen "behindernden Parkens" auf dem Bürgersteig angezeigt hatte. Die Sanitäter hatten einen Einsatz, ein Mann musste nach einer Herzattacke in die Göttinger Uni-Klinik geflogen werden. Seither wird der 56-Jährige auf offener Straße beschimpft; er erhält angeblich auch Drohbriefe. Allerdings, so räumen die Behörden ein, habe N. mit vielen seiner rund 15.000 Verkehrsbeschwerden recht gehabt.

Gegenüber den Medien gab der Frührentner lange Zeit den jovialen Gesprächspartner. Er wolle doch nur, dass Recht und Gesetz überall durchgesetzt würden. Er selbst halte sich doch schließlich auch daran. Doch nach dem Ende des Prozesses am späten Dienstagnachmittag war es mit den Freundlichkeiten zunächst vorbei. "Ihnen sage ich überhaupt nichts mehr", blaffte er anwesende Journalisten an. Ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, bleibt deshalb unklar.

can/dpa/ddp

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insgesamt 83 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
15.08.2010 von markus_wienken: .

Ich bin kein Jurist, insofern haben Sie bei mir mit dem "gefühlten er darf überall landen" durchaus nicht Unrecht... -- Aber ich kann mir nun mal nicht wirklich vorstellen dass in in der deutschen Gesetzgebung, die [...] mehr...

14.08.2010 von willib23:

Ihnen ist nicht mehr zu helfen. Lesen Sie einfach §35 StVO. Gilt allerdings nicht für Rettungshubschrauber, warum wohl nicht? Die dürfen überall landen wenn es erforderlich ist, auch in Ihrem Vorgarten. mehr...

14.08.2010 von FoxhoundBM: Typisch deutsch.

Rumpupen bis der Arzt kommt. Dazu mehr von Wischmeyer: http://www.youtube.com/watch?v=Qhsx6ujmq1c mehr...

14.08.2010 von hhhhhhhhhhhh:   

Ein Rettungshubschrauber,der im Einsatz ist, darf parken, wo er will. mehr...

14.08.2010 von hhhhhhhhhhhh:   

---Zitat--- Sein Anwalt zog aber juristisch alle Register, um "Knöllchen-Horst" das Bußgeld zu ersparen. Das Blitzer-Foto seines Mandanten dürfe nicht als Beweismittel dienen, weil es "verdachtsunabhängig" [...] mehr...

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