Parlament in Brüssel: Belgien erwägt Sterbehilfe für Minderjährige

Belgien ist eines der wenigen europäischen Länder, das aktive Sterbehilfe erlaubt. Nun wollen die regierenden Sozialisten die Ausweitung des entsprechenden Gesetzes erreichen - und die Maßnahme im Ausnahmefall auch für Minderjährige zulassen.

Brüssel - Sterbehilfe wurde in Belgien bereits vor zehn Jahren legalisiert. Nun soll das Recht auch auf Minderjährige ausgeweitet werden. Es gehe dabei ausschließlich um extreme Fälle, erklärte die regierende Sozialistische Partei, ehe ihr Senator Philippe Mahoux den Vorschlag im belgischen Parlament in Brüssel einbrachte. Das Papier sieht vor, Sterbehilfe für unter 18-Jährige zu erlauben, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Die Betroffenen besitzen "Urteilsfähigkeit", sind "unheilbar krank" und leiden unter "unstillbaren Schmerzen", wie es in einer Erklärung hieß.

Mahoux schlug dem Parlament auch vor, über die Ausweitung des Sterbehilfe-Gesetzes auf Patienten mit Alzheimer und ähnlichen Krankheiten zu diskutieren. Als erstes müsse aber festgestellt werden, "ob die neuesten Fortschritte der Neurowissenschaften" die Ausweitung ermöglichen, "wenn die Kranken dies wünschen".

Die Annahme der Vorschläge gilt als wahrscheinlich, denn die Sozialisten werden von mehreren Parteien des linken und rechten Spektrums unterstützt. Im vergangenen Jahr zählte die nationale Kontrollkommission 1133 Fälle, rund ein Prozent der Todesfälle in Belgien. Die Anzahl der Sterbehilfe-Fälle steigt seit Jahren.

In den meisten anderen europäischen Staaten ist die aktive Sterbehilfe verboten. In Deutschland wird weiterhin über das Thema debattiert: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat einen Gesetzentwurf für ein Verbot der gewerbsmäßigen, also kommerziellen Sterbehilfe vorgelegt. Straffrei bleiben dagegen den Plänen zufolge Angehörige und andere nahestehende Menschen, die einen Sterbewilligen auf dem Weg zum Sterbehelfer begleiten.

In der Union stoßen die Pläne auf Ablehnung. Gegner der Regelung monierten, dass künftig womöglich auch Ärzte oder Pfleger als nahestehende Menschen indirekt Sterbehilfe leisten könnten.

wit/AFP

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  • Dienstag, 18.12.2012 – 14:41 Uhr
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Arten der Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe nennt man Maßnahmen, die gezielt den Tod des Patienten herbeiführen sollen. Meist geschieht dies durch die Verabreichung eines tödlichen Medikaments, zum Beispiel einer Überdosis von Schmerz- oder Beruhigungsmitteln. Aktive Sterbehilfe ist nur in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg legal. Voraussetzung ist die tatsächliche oder mutmaßliche Einwilligung des Patienten. Liegt sie nicht vor, kann die tödliche Maßnahme als Totschlag oder Mord gewertet werden.

Die Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland
Beim Thema Sterbehilfe wird generell zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe sowie Beihilfe zur Selbsttötung unterschieden. Eine direkte, aktive Tötung, etwa mit einer Giftspritze, ist auch auf Verlangen strafbar. Erlaubt ist allerdings eine indirekte aktive Sterbehilfe: etwa der Einsatz von Medikamenten, deren Nebenwirkungen die Lebensdauer herabsetzen können. Die aktive Lebensverkürzung wird dabei als ungewollte, aber unvermeidbare Nebenwirkung billigend in Kauf genommen.
Sterbehilfe in anderen Ländern
Die Niederlande waren das erste Land weltweit, das "aktive Sterbehilfe" erlaubt. Seit April 2002 dürfen Ärzte dort einem Schwerkranken eine tödliche Spritze verabreichen, wenn der Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und es wünscht. Ein Kontrollausschuss aus einem Arzt, einem Juristen und Ethikexperten muss der Sterbehilfe zustimmen. Wenige Monate später folgte Belgien dem Beispiel mit einem ähnlichen Gesetz.







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