Bonn - Wer in Deutschland aus der katholischen Kirche austritt, wird künftig von dem für ihn zuständigen Pfarrer per Brief zum Gespräch eingeladen. Die Beweggründe - und Konsequenzen - dieser Entscheidung sollen darin thematisiert werden. Das geht aus einem Dekret hervor, das die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn veröffentlicht hat.
Der förmliche Kirchenaustritt stelle eine "willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche dar" und sei eine "schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft", heißt es in dem Dekret, das am 24. September in Kraft treten soll und das der Vatikan bereits bestätigt hat.
Wer sich zu dem Schritt entschließt, ist aus Sicht der Kirche nicht mehr katholisch, wird jetzt allerdings nicht mehr wie bisher automatisch exkommuniziert. Mit dieser Entscheidung sind die deutschen Bischöfe der Sichtweise des Vatikan entgegengekommen. Der dortige Rat für Gesetzestexte hatte bereits 2006 erklärt, dass ein bloß formaler Kirchenaustritt noch keinen Abfall vom Glauben darstellt, der mit Exkommunikation bestraft werden muss.
Hintergrund für das Dekret ist der Fall des Freiburger Kirchenrechtlers Hartmut Zapp. Dieser hatte 2007 seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts erklärt und keine Kirchensteuern mehr gezahlt. Er erklärte jedoch, er sei weiterhin gläubiges Mitglied der Kirche. Dagegen hatte das Erzbistum Freiburg geklagt. Am 26. September wird der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.
In dem durch das Dekret geregelten pastoralen Anschreiben werden die kirchenrechtlichen Konsequenzen des Kirchenaustritts dargelegt: So dürfen unter anderem Sakramente nicht empfangen und keine kirchlichen Ämter und Funktionen bekleidet werden.
Seit 1990 gibt es jedes Jahr mehr als 100.000 Austritte aus der katholischen Kirche, im Jahr 2011 waren es insgesamt 126.488.
aar/dapd/dpa
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