München - Bei "Big Brother" im Container zu sitzen und bis zu einem Jahr lang sein Leben mit Unbekannten zu teilen, ist kein Spaß. Es ist Arbeit. Dies bestätigt jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München. Demnach handelt es sich bei der Teilnahme an der RTL-II-Show nicht um ein Spiel oder eine Wette, sondern um eine "steuerpflichtige sonstige Leistung".
Dementsprechend sind die Einkünfte nicht steuerfrei, sondern einkommensteuerpflichtig. Lottogewinne zum Beispiel zählen nicht zu Einkünften im Sinne des Einkommensteuerrechts, sie müssen also nicht versteuert werden. Das Gleiche gilt für Gewinne bei Quizshows wie "Wer wird Millionär?".
Hintergrund des Urteils ist eine Klage von Sascha Sirtl, dem Gewinner der RTL-II-Containershow von 2005. Er hatte in der fünften Staffel eine Million Euro Preisgeld gewonnen. Gegen einen Bescheid des Finanzamtes klagte er, der Finanzhof wies die Beschwerde nun ab.
Die Begründung: "Der Kläger schuldete - wie alle anderen Kandidaten auch - dem BB-Veranstalter seine ständige Anwesenheit im BB-Haus; er musste sich während seines Aufenthalts ununterbrochen filmen und belauschen lassen und nach Auswahl an Wettbewerben mit anderen Kandidaten teilnehmen." Auch wenn überwiegend alltägliche Tätigkeiten gefilmt worden seien, habe Sirtl sein Geld für "geschuldete und erbrachte Leistungen" bekommen, hieß es.
Das Urteil dürfte laut Einschätzung von Sirtls Anwalt Burkhard Binnewies auch für andere Fernsehformate Folgen haben. "Der Zeitfaktor ist entscheidend, wenn da jemand mit gewisser Dauer eingebunden ist", erläuterte er. Die fünfte Staffel dauerte genau ein Jahr von März 2004 bis März 2005.
Die entscheidende Frage ist: Ab wann ist ein Spiel so professionell, dass es zu einem Arbeitsverhältnis wird? Das Urteil könne weitreichende Folgen für Produktionsfirmen und Fernsehsender haben. Möglicherweise müssen auch Sieger von Castingshows wie "Deutschland sucht den Superstar", "Das Supertalent" oder "Germany's Next Topmodel" ihre Gewinne als Einkommen versteuern. Binnewies prophezeite bereits im März: "Das wird die ganze Branche verändern."
(Aktenzeichen IX R 6/10)
ala/dpa
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